ZUMUTBARE BELASTUNG RECHNER

Zumutbare Belastung Rechner (§ 33 EStG)

Berechne die zumutbare Eigenbelastung (Stufenmodell) – inkl. Vergleich zur alten Methode und optionaler Schätzung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen.

Stufenmodell (3 Stufen)
Mobile‑optimiert
Ohne Tracking
z. B. 48.770
Tipp: Der GdE ist ein Zwischenschritt vor dem zu versteuernden Einkommen (steht i. d. R. im Steuerprogramm/ELSTER‑Protokoll).
relevant bei 0 Kindern
Bei Kinderlosen ist der Prozentsatz im Splittingtarif niedriger.
Kindergeld/Freibetrag
Gezählt werden Kinder mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
z. B. 4.000
Damit berechnen wir direkt: „abziehbar = Aufwendungen − zumutbare Belastung“ (min. 0).
30 %
Nur eine grobe Orientierung: Steuerersparnis ≈ abziehbarer Betrag × Grenzsteuersatz.
Quick‑Actions mit einem Klick
Der Rechner speichert deine letzten Eingaben lokal im Browser (LocalStorage). Du kannst das jederzeit mit „Zurücksetzen“ löschen.
Zumutbare Belastung (Stufenmodell)
Abziehbar (wenn Aufwendungen angegeben)
Steuerersparnis (Schätzung)
basierend auf deinem Grenzsteuersatz

Stufenmodell (aktuelle Rechtsauffassung)

Berechnung in 3 Stufen: bis 15.340 €, über 15.340 € bis 51.130 €, über 51.130 €. Jede Stufe wird mit dem passenden Prozentsatz berechnet.

Stufe Bemessungsgrundlage Satz Teilbetrag
GdE: Tarif: Kinder:

Vergleich: „alte Methode“ (bis 2016 häufig)

Zur Einordnung: Früher wurde in der Praxis oft der höchste Prozentsatz deiner Einkommensstufe auf den gesamten GdE angewendet. Das ist in vielen Fällen nachteiliger.

Alte Methode
Stufenmodell
Differenz
Hinweis: Beträge werden in der Praxis häufig auf volle Euro berücksichtigt (Rundungen können kleine Abweichungen erklären). Außerdem entscheiden Anerkennung, Erstattungen und Nachweise über den finalen Steuerabzug.
Rechts‑/Tabellenbasis: § 33 Abs. 3 EStG (Zumutbare Belastung) und Stufenberechnung nach der BFH‑Rechtsprechung.
Wichtig: Dieses Tool ist eine kostenlose Orientierung und keine Steuerberatung.

Zumutbare Belastung Rechner: Außergewöhnliche Belastungen schnell prüfen

Hohe Krankheitskosten, Pflegeausgaben oder andere zwangsläufige Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen relevant sein – aber nur, wenn sie eine bestimmte Schwelle überschreiten. Diese Schwelle heißt zumutbare Belastung. Sie funktioniert wie ein gesetzlicher Eigenanteil: Erst der Teil deiner Aufwendungen, der darüber liegt, kann sich steuermindernd auswirken. Mit diesem Zumutbare‑Belastung‑Rechner bekommst du in Sekunden eine realistische Orientierung, ob du über der Grenze liegst und wie hoch deine voraussichtliche Eigenbelastung ist.

Was bedeutet „zumutbare Belastung“ nach § 33 EStG?

Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Teil außergewöhnlicher Ausgaben aus dem laufenden Einkommen getragen werden kann. Deshalb wird ein prozentualer Betrag als „zumutbar“ abgezogen. Grundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) und – je nach Situation – die Kinderzahl sowie bei Kinderlosen auch der Tarif (Grundtarif vs. Splittingtarif). Der Rechner ermittelt also die Schwelle. Ob einzelne Kostenpositionen tatsächlich anerkannt werden (z. B. wegen Nachweisen, medizinischer Notwendigkeit oder Erstattungen), entscheidet am Ende das Finanzamt.

Stufenmodell: So wird heute gerechnet

Die zumutbare Belastung wird stufenweise berechnet. Dein GdE wird dabei in drei Bereiche aufgeteilt: bis 15.340 €, über 15.340 € bis 51.130 € und über 51.130 €. Jede Stufe wird mit dem passenden Prozentsatz angesetzt. Das ist für viele Steuerpflichtige günstiger als die ältere Methode, bei der oft der höchste Prozentsatz der Einkommensstufe auf den gesamten GdE angewendet wurde. Im Rechner siehst du deshalb auch einen direkten Vergleich „Stufenmodell vs. alte Methode“ inklusive Differenz.

Mini‑Beispiel

Du hast einen GdE von 48.770 €, keine Kinder (Grundtarif) und 4.000 € nicht erstattete Krankheitskosten. Der Rechner berechnet zuerst die zumutbare Belastung nach dem Stufenmodell. Anschließend wird automatisch gezeigt, welcher Betrag deiner 4.000 € voraussichtlich oberhalb der Schwelle liegt – also als außergewöhnliche Belastung übrig bleibt. So erkennst du schnell, ob sich das Sammeln von Belegen und das Eintragen in der Steuererklärung lohnt.

Welche Kosten sind typische außergewöhnliche Belastungen?

Häufige Beispiele sind nicht erstattete Krankheitskosten (Zuzahlungen, Medikamente, Brille/Zahnersatz), Pflege‑ und Heimkosten (soweit nicht gedeckt), bestimmte Reha‑/Kurkosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung. Entscheidend sind Kriterien wie Zwangsläufigkeit, medizinische Notwendigkeit und Nachweise. Erstattungen (Krankenversicherung, Beihilfe etc.) mindern die ansetzbaren Aufwendungen – trage im Zweifel nur den selbst getragenen Betrag ein.

Praktische Tipps, damit das Ergebnis „passt“

  • Belege sammeln: Rechnungen, Quittungen, Rezepte, ärztliche Verordnungen – je vollständiger, desto besser.
  • Erstattungen abziehen: Erhältst du später eine Rückzahlung, kann das die absetzbaren Kosten reduzieren.
  • Zahlungsjahr beachten: In der Regel zählt das Jahr, in dem du tatsächlich gezahlt hast.
  • Rundungen: Im Bescheid wird häufig auf volle Euro gerundet; kleine Abweichungen sind normal.

Wenn du mehrere Themen hast (zum Beispiel Krankheitskosten und Pflege), kannst du alle selbst getragenen Beträge zusammenfassen. Der Rechner zeigt dir die Schwelle für deinen Fall, damit du schnell Prioritäten setzen und deine Steuerunterlagen sauber strukturieren kannst.

So nutzt du den Rechner optimal

Trage deinen GdE ein, wähle den passenden Tarif und die Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kinder. Optional kannst du deine Aufwendungen eingeben, um sofort den abziehbaren Betrag zu sehen. Mit einem geschätzten Grenzsteuersatz erhältst du zusätzlich eine grobe Steuerersparnis‑Schätzung. Das Ergebnis ist eine Orientierung – keine Steuerberatung – hilft aber bei der Entscheidung, ob du einzelne Kostenpositionen detailliert aufbereiten solltest.

FAQ zur zumutbaren Belastung

Wie hoch ist die zumutbare Belastung?

Je nach GdE, Tarif und Kinderzahl liegt sie typischerweise zwischen 1 % und 7 % – berechnet in drei Stufen.

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)?

Der GdE ist ein Zwischenergebnis in der Einkommensteuer. Er basiert auf der Summe deiner Einkünfte (minus bestimmter Freibeträge) und ist die Bemessungsgrundlage für die Prozent‑Rechnung.

Welche Kinder werden berücksichtigt?

Gezählt werden Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Entscheidend ist der Anspruch, nicht zwingend der Wohnort.

Warum ist der Splittingtarif bei „keine Kinder“ günstiger?

Für Kinderlose gelten im Splittingtarif niedrigere Prozentsätze als im Grundtarif. Dadurch sinkt die zumutbare Belastung bei Zusammenveranlagung.

Warum kann das Ergebnis vom Steuerbescheid abweichen?

Ursachen sind oft Erstattungen, nicht anerkannte Kosten, ein anderer GdE oder Rundungen auf volle Euro. Auch Pauschbeträge können Einzelkosten ersetzen.

Gilt die zumutbare Belastung auch für § 33a EStG oder haushaltsnahe Dienstleistungen?

Nein. § 33a (Unterhalt) sowie haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen folgen anderen Regeln. Die zumutbare Belastung betrifft vor allem § 33 EStG.

Hinweis: Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für eine verbindliche Beurteilung im Einzelfall wende dich an Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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