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Verlustverrechnungs-Simulator (Aktien vs. ETFs)

Verlustverrechnungs-Simulator (Aktien vs. ETFs)

Verlustverrechnungs-Simulator

Aktienverluste vs. ETF-Gewinne: Vermeide teure Steuer-Überraschungen.

⚠️ Keine Kreuzverrechnung möglich!

In Deutschland dürfen Verluste aus Einzelaktien nur mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechnet werden. Ein Ausgleich mit ETF-Gewinnen ist gesetzlich (noch) ausgeschlossen.

0 €
Anfallende Steuer auf ETF-Gewinn
0 €
Aktien-Verlustvortrag für die Zukunft

Trotz deines Gesamtverlustes musst du Steuern zahlen. Dein Aktienverlust bleibt in einem separaten Topf bestehen.

Hintergrund: Die Steuerfalle bei Aktienverlusten

Wer an der Börse investiert, muss seine Gewinne versteuern. Doch wer Verluste macht, möchte diese natürlich mit Gewinnen verrechnen, um die Steuerlast zu senken. In Deutschland gibt es hierbei eine Besonderheit, die viele Anleger erst bei der Steuererklärung schmerzlich bemerken: Die Trennung der Verlustverrechnungstöpfe gemäß § 20 Abs. 6 EStG.

Warum darf ich Aktienverluste nicht mit ETFs verrechnen?
Der Gesetzgeber hat für Verluste aus der Veräußerung von Aktien einen speziellen "Aktientopf" geschaffen. Verluste in diesem Topf dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. ETFs, Investmentfonds, Anleihen oder Zertifikate fallen hingegen in den "allgemeinen Topf". Das bedeutet: Hast du 5.000 € Verlust mit einer Einzelaktie gemacht, aber 5.000 € Gewinn mit einem MSCI World ETF, wird der ETF-Gewinn trotzdem mit 26,375 % (Abgeltungsteuer + Soli) besteuert. Dein Aktienverlust wandert ungenutzt in den Verlustvortrag für das nächste Jahr.
Was ist der "Verlustvortrag"?
Wenn du in einem Jahr Verluste machst, die du nicht mit passenden Gewinnen verrechnen kannst, verfallen diese nicht. Die Bank (oder das Finanzamt) führt diese Verluste in das nächste Jahr fort. Dieser "Vortrag" kann dann in der Zukunft mit Gewinnen aus der gleichen Kategorie verrechnet werden. Ein Aktienverlustvortrag kann also erst dann genutzt werden, wenn du in einem späteren Jahr wieder Gewinne mit Einzelaktien erzielst.
Gibt es Ausnahmen oder legale Tricks?
Kurz gesagt: Nein, es gibt keinen direkten "Trick", um diese gesetzliche Hürde zu umgehen. Experten kritisieren diese Regelung seit Jahren als verfassungswidrig, da sie das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzt. Es laufen bereits Klagen vor dem Bundesfinanzhof. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Regelung jedoch aktiv. Anleger sollten daher genau planen, welche Gewinne und Verluste sie in einem Kalenderjahr realisieren.
Wie wird die Steuer exakt berechnet?
In Deutschland gilt die Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer (effektiv also 26,375 %). Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen nochmals 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Bevor jedoch Steuern fließen, wird dein Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) von aktuell 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) abgezogen. Unser Rechner berücksichtigt all diese Faktoren für eine präzise Prognose.
Was passiert, wenn ich mein Depot wechsle?
Beim Depotübertrag kannst du deine Verlusttöpfe von der alten zur neuen Bank mitnehmen. Dies muss jedoch explizit beantragt werden. Erfolgt kein Antrag, stellt die Bank zum Jahresende eine Verlustbescheinigung aus, mit der du die Verluste über deine persönliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen musst.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Information und Simulation. Die steuerliche Gesetzgebung kann sich ändern. Ergebnisse sind ohne Gewähr und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Informationen einen qualifizierten Steuerberater.

Verlustverrechnungs-Simulator (Aktien vs. ETFs) Verlust aus Aktienverkauf (€) Gewinn aus ETF/Fonds (€) Kirchensteuerpflicht? Nein Ja (8% - BaWü/Bayern) Ja (9% - restl. Länder) Freistellungsauftrag genutzt (€) Berechnung starten ⚠️ Keine Kreuzverrechnung möglich! In Deutschland dürfen Verluste aus Einzelaktien nur mit Gewinnen aus

                    Einzelaktien verrechnet werden.

                    Ein Ausgleich mit ETF-Gewinnen ist gesetzlich (noch) ausgeschlossen.

0 € Anfallende Steuer auf ETF-Gewinn 0 € Aktien-Verlustvortrag für die Zukunft Trotz deines Gesamtverlustes musst du Steuern zahlen. Dein Aktienverlust bleibt in einem separaten

                Topf bestehen.

Hintergrund: Die Steuerfalle bei Aktienverlusten Wer an der Börse investiert, muss seine Gewinne versteuern. Doch wer Verluste macht, möchte diese

                natürlich mit Gewinnen verrechnen, um die Steuerlast zu senken. In Deutschland gibt es hierbei eine

                Besonderheit, die viele Anleger erst bei der Steuererklärung schmerzlich bemerken: Die Trennung der

                Verlustverrechnungstöpfe gemäß § 20 Abs. 6 EStG.

Warum darf ich Aktienverluste nicht mit ETFs verrechnen? Der Gesetzgeber hat für Verluste aus der Veräußerung von Aktien einen speziellen “Aktientopf”

                    geschaffen. Verluste in diesem Topf dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften

                    verrechnet werden. ETFs, Investmentfonds, Anleihen oder Zertifikate fallen hingegen in den

                    "allgemeinen Topf". Das bedeutet: Hast du 5.000 € Verlust mit einer Einzelaktie gemacht, aber

                    5.000 € Gewinn mit einem MSCI World ETF, wird der ETF-Gewinn trotzdem mit 26,375 %

                    (Abgeltungsteuer + Soli) besteuert. Dein Aktienverlust wandert ungenutzt in den Verlustvortrag

                    für das nächste Jahr.

Was ist der “Verlustvortrag”? Wenn du in einem Jahr Verluste machst, die du nicht mit passenden Gewinnen verrechnen kannst,

                    verfallen diese nicht. Die Bank (oder das Finanzamt) führt diese Verluste in das nächste Jahr

                    fort. Dieser "Vortrag" kann dann in der Zukunft mit Gewinnen aus der gleichen Kategorie

                    verrechnet werden. Ein Aktienverlustvortrag kann also erst dann genutzt werden, wenn du in einem

                    späteren Jahr wieder Gewinne mit Einzelaktien erzielst.

Gibt es Ausnahmen oder legale Tricks? Kurz gesagt: Nein, es gibt keinen direkten “Trick”, um diese gesetzliche Hürde zu umgehen.

                    Experten kritisieren diese Regelung seit Jahren als verfassungswidrig, da sie das Prinzip der

                    Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzt. Es laufen bereits Klagen vor dem

                    Bundesfinanzhof. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Regelung jedoch aktiv. Anleger

                    sollten daher genau planen, welche Gewinne und Verluste sie in einem Kalenderjahr realisieren.

Wie wird die Steuer exakt berechnet? In Deutschland gilt die Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %

                    auf die Steuer (effektiv also 26,375 %). Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen nochmals 8

                    % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Bevor jedoch Steuern fließen, wird dein

                    Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) von aktuell 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare)

                    abgezogen. Unser Rechner berücksichtigt all diese Faktoren für eine präzise Prognose.

Was passiert, wenn ich mein Depot wechsle? Beim Depotübertrag kannst du deine Verlusttöpfe von der alten zur neuen Bank mitnehmen. Dies

                    muss jedoch explizit beantragt werden. Erfolgt kein Antrag, stellt die Bank zum Jahresende eine

                    Verlustbescheinigung aus, mit der du die Verluste über deine persönliche

                    Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen musst.