Kurzarbeitergeld-Rechner (Schätzung)
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Kurzarbeitergeld-Rechner (Schätzung) Netto rein, Arbeitsausfall einstellen – du bekommst Restlohn, Kug und Gesamt-Netto inkl. Balken-Visualisierung. Deine Angaben Monatliches Netto (Soll) in € Du kannst auch „2.200,50“ schreiben – wird korrekt erkannt. Arbeitgeber-Zuschuss (optional) in € Wird am Ende zusätzlich addiert. Arbeitsausfall: 50% 100% = Kurzarbeit Null Kind im Haushalt? Dann meist 67% statt 60% Ersatzsatz. Berechnen Zurücksetzen Ergebnis Gesamt-Netto (inkl. Kug) — Ersatzquote ggü. Soll-Netto — Trage dein Netto ein und klicke „Berechnen“. Restlohn (Ist-Netto) — Kurzarbeitergeld (Kug) — Netto-Verlust — Zuschuss — Mini-Interpretation: Kurzarbeit reduziert deinen Lohn für die ausgefallenen Stunden. Kug ersetzt einen Teil dieses Netto-Ausfalls. Je höher der Arbeitsausfall, desto stärker wird der Effekt – bei „Kurzarbeit Null“ kommt der Großteil aus dem Kug. 3) Erklärung & FAQ (kurz, verständlich, hilfreich) Dieser Rechner liefert eine schnelle, verständliche Schätzung deines Kurzarbeitergeldes (Kug) für einen einzelnen Kalendermonat. Die Kernidee heißt „Nettoentgeltdifferenz“: Du vergleichst dein übliches monatliches Netto (Soll-Netto) mit dem Netto, das du bei reduzierter Arbeitszeit noch aus dem verbleibenden Lohn bekommst (Ist-Netto). Auf den Ausfall (Soll minus Ist) wird der Leistungssatz angewendet: 60 % ohne Kind im Haushalt bzw. 67 % mit mindestens einem Kind im Haushalt. Daraus ergibt sich dein Kug-Betrag, den dein Arbeitgeber über die Lohnabrechnung auszahlt. So nutzt du den Rechner: (1) Trage dein übliches monatliches Netto ein – idealerweise den Betrag, der regelmäßig auf deinem Konto landet (ohne einmalige Boni, Nachzahlungen, Spesen oder Steuererstattungen). (2) Stelle den Arbeitsausfall ein: 20 % bedeutet, dass etwa ein Fünftel deiner Arbeitszeit ausfällt (du arbeitest also ungefähr 80 %); 100 % entspricht „Kurzarbeit Null“. (3) Wähle „Kind im Haushalt“, wenn mindestens ein Kind im Sinne der Kindergeld-Regeln bei dir lebt. (4) Klicke auf „Berechnen“. Du siehst Restlohn, Kug und dein voraussichtliches Gesamt-Netto – plus eine Ersatzquote-Grafik, die auf einen Blick zeigt, wie viel vom normalen Netto übrig bleibt. Was der Rechner intern macht (in einfachen Worten): Er nimmt dein Soll-Netto und kürzt es proportional zur Kurzarbeits-Quote, um ein Ist-Netto zu schätzen. Beispiel: 2.000 € Netto und 50 % Arbeitsausfall → geschätztes Ist-Netto 1.000 €. Die Differenz beträgt 1.000 €. Daraus ergibt sich Kug: 60 % (= 600 €) bzw. 67 % (= 670 €). Gesamt netto wäre dann 1.600 € bzw. 1.670 €. Damit kannst du schnell Szenarien vergleichen und erkennst, ab welchem Ausfall deine Fixkosten kritisch werden. Wichtig zur Genauigkeit: In der offiziellen Lohnabrechnung wird nicht mit deinem persönlichen Netto „frei Hand“ gerechnet, sondern mit pauschalierten Nettoentgelten. Dafür werden Soll-Entgelt und Ist-Entgelt (meist Brutto, ohne Einmalzahlungen) ermittelt und anhand von Tabellen bzw. Programmen der Bundesagentur für Arbeit in pauschalierte Nettowerte umgerechnet. Dieser Rechner rechnet bewusst aus Beschäftigten-Sicht mit deinem bekannten Netto und einer proportionalen Kürzung nach Arbeitsausfall. Das ist hervorragend für Planung , Haushaltsbudget und „Was-wäre-wenn?“-Szenarien, kann aber vom exakten Arbeitgeber-Wert abweichen – z. B. bei stark schwankenden Zulagen, Einmalzahlungen, sehr hohen Einkommen oder besonderen steuerlichen Konstellationen. Tipp für noch mehr Mehrwert: Frage im Betrieb nach, ob es einen Zuschuss zum Kug gibt (Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung). Wenn ja, kannst du den Zuschuss nach der Berechnung einfach zu deinem Gesamt-Netto addieren. Und denke an Steuern: Kurzarbeitergeld ist in Deutschland meist steuerfrei, kann aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz erhöhen. Wer länger in Kurzarbeit ist, sollte Rücklagen für eine mögliche Nachzahlung einplanen. FAQ 1: Muss ich Kurzarbeitergeld selbst beantragen? In der Regel nein. Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit an und beantragt die Erstattung; du bekommst das Kug über die Lohnabrechnung ausgezahlt. FAQ 2: Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? Grundsätzlich 60 % des ausgefallenen (pauschalierten) Nettoentgelts; mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %. FAQ 3: Was zählt als „Kind im Haushalt“? Maßgeblich ist meist, ob ein Kind im Kindergeld-Sinn berücksichtigt wird und in deinem Haushalt lebt. Bei Unsicherheit: Blick auf Lohnabrechnung oder Rückfrage bei HR/Lohnbüro. FAQ 4: Welche Voraussetzungen sind typisch? Es muss ein erheblicher, vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Häufig gilt als Schwelle: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten hat mehr als 10 % Entgeltausfall. FAQ 5: Wie lange kann Kug gezahlt werden? Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate; sie kann per Verordnung zeitlich befristet verlängert werden. Stand Januar 2026 ist eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate bis Ende 2026 vorgesehen. FAQ 6: Muss ich Steuern auf Kug zahlen? Kurzarbeitergeld selbst ist meist steuerfrei, erhöht aber oft den Steuersatz über den Progressionsvorbehalt. Das kann zu Nachzahlungen führen. FAQ 7: Was ist mit Nebenjob? Zusatzeinkommen kann das Kug beeinflussen. Details hängen vom Zeitpunkt und der Art des Nebenjobs ab – kläre das frühzeitig. FAQ 8: Warum weicht mein Ergebnis ab? Arbeitgeber rechnen mit Tabellenwerten, pauschaliertem Netto, Rundungen und individuellen Lohnarten. Dieser Rechner ist eine Schätzung, kein Ersatz für die offizielle Abrechnung.
FAQ
FAQ 1: Muss ich Kurzarbeitergeld selbst beantragen?
In der Regel nein. Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit an und beantragt die Erstattung; du bekommst das Kug über die Lohnabrechnung ausgezahlt.
FAQ 2: Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Grundsätzlich 60 % des ausgefallenen (pauschalierten) Nettoentgelts; mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 %.
FAQ 3: Was zählt als „Kind im Haushalt“?
Maßgeblich ist meist, ob ein Kind im Kindergeld-Sinn berücksichtigt wird und in deinem Haushalt lebt. Bei Unsicherheit: Blick auf Lohnabrechnung oder Rückfrage bei HR/Lohnbüro.
FAQ 4: Welche Voraussetzungen sind typisch?
Es muss ein erheblicher, vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Häufig gilt als Schwelle: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten hat mehr als 10 % Entgeltausfall.
FAQ 5: Wie lange kann Kug gezahlt werden?
Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate; sie kann per Verordnung zeitlich befristet verlängert werden. Stand Januar 2026 ist eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate bis Ende 2026 vorgesehen.
FAQ 6: Muss ich Steuern auf Kug zahlen?
Kurzarbeitergeld selbst ist meist steuerfrei, erhöht aber oft den Steuersatz über den Progressionsvorbehalt. Das kann zu Nachzahlungen führen.
FAQ 7: Was ist mit Nebenjob?
Zusatzeinkommen kann das Kug beeinflussen. Details hängen vom Zeitpunkt und der Art des Nebenjobs ab – kläre das frühzeitig.
FAQ 8: Warum weicht mein Ergebnis ab?
Arbeitgeber rechnen mit Tabellenwerten, pauschaliertem Netto, Rundungen und individuellen Lohnarten. Dieser Rechner ist eine Schätzung, kein Ersatz für die offizielle Abrechnung.
