Rufbereitschaft Rechner TVoeD/TV-L 2026
Rufbereitschaft berechnen: manuelle Vergütung und Tarifgrenzen
Dieser Rechner ist ein manueller Brutto-Rechenhelfer. Er berechnet Stunden × eingegebene Pauschale pro Stunde × (1 + eingegebener Zuschlag / 100). Er wählt keinen Tarifvertrag, keine Entgeltgruppe und keinen Wochentag aus. Die Voreinstellung von 1,50 € pro Stunde ist ein Beispiel, kein tariflich geprüfter Satz.
So verwendest du den Rechner
- Die Anzahl der Stunden eingeben.
- Den für dein Rechenmodell passenden Eurobetrag pro Stunde eingeben.
- Optional einen zusätzlichen prozentualen Aufschlag eintragen und „Berechnen“ anklicken.
Beispiel: 24 Stunden × 1,50 € × (1 + 0 / 100) ergeben 36,00 € brutto. Bei einem frei gewählten Aufschlag von 10 % ergibt derselbe Fall 39,60 €. Das sind Rechenbeispiele, keine Tarifansprüche.
Warum das nicht automatisch die TV-L-Pauschale ist
Im TV-L regelt § 8 Absatz 5 die Rufbereitschaftsvergütung, nicht § 11 Absatz 3. In der TdL-Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 vom 14. Februar 2026 wird für Rufbereitschaft von mindestens zwölf Stunden eine tägliche Pauschale beschrieben: Montag bis Freitag das Zweifache, Samstag, Sonntag und Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt.
Bei weniger als zwölf Stunden sieht § 8 Absatz 5 für jede angefangene Stunde 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts vor. Eine pauschale Regel „Sonntag immer 25 % je Stunde“ bildet diese Vorschrift daher nicht ab.
Der Rechner oben bildet die Unterscheidung zwischen täglicher Pauschale und stundenweiser Vergütung nicht automatisch ab. Bei einem tariflichen Stundenentgelt von frei gewählten 20 € wären acht Stunden Rufbereitschaft nach der genannten Kurzzeitregel 8 × 20 € × 0,125 = 20 €. Zwölf Stunden mit Beginn an einem Samstag ergäben nach der genannten Tagespauschale 4 × 20 € = 80 €, nicht 12 × 20 € × 0,25.
Für tatsächliche Inanspruchnahmen enthält § 8 Absatz 5 zusätzliche Rundungs- und Vergütungsregeln. Einsätze, Wegezeiten, Überstunden und Zeitzuschläge werden hier nicht automatisch berechnet. Sonderregelungen und andere Tarifverträge, insbesondere TVöD, sind gesondert zu prüfen.
Häufige Fragen
Erkennt der Rechner TVöD oder TV-L automatisch?
Nein. Du gibst Stunden, Eurobetrag pro Stunde und Zuschlag selbst ein. Eine Tarifauswahl und Prüfung des Anspruchs erfolgen nicht.
Sind Einsätze während der Rufbereitschaft enthalten?
Nein. Einsätze, Wegezeiten, Überstunden und tarifliche Rundungsregeln sind separat zu berechnen.
Ist das Ergebnis netto?
Nein. Das Ergebnis ist brutto; Steuern und Sozialabgaben werden nicht berechnet.
Quelle für die TV-L-Erläuterung: TdL: TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 vom 14. Februar 2026, § 8 Absatz 5, Dokumentseite 18. Abruf und Abgleich: 11. Oktober 2026. Maßgeblich ist die für dein Arbeitsverhältnis geltende Regelung; dies ist keine Rechtsberatung.
Weitere Rechenhelfer: TVöD Rechner, Bereitschaftsdienst-Rechner und Schichtzulagen-Rechner.
