TV-L Jahressonderzahlung Rechner 2026
TV-L Jahressonderzahlung: Bemessungssatz und Berechnung
Dieser Rechner multipliziert das eingegebene monatliche Bemessungsentgelt mit dem eingegebenen Bemessungssatz. Er wählt keine Entgeltgruppe oder Stufe aus und berechnet weder Netto noch Anspruch oder Kürzungsmonate automatisch. Der voreingestellte Satz von 80 % ist ein Rechenbeispiel, kein allgemein gültiger TV-L-Satz.
So verwendest du den Rechner
- Das für deinen Fall maßgebliche monatliche Bemessungsentgelt in Euro eintragen.
- Den passenden Bemessungssatz in Prozent eintragen.
- „Berechnen“ anklicken. Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag vor einer gegebenenfalls erforderlichen Zwölftelung.
Bei Teilzeit das bereits anteilige Entgelt eingeben; der Rechner wendet keinen zusätzlichen Teilzeitfaktor an. Anspruch, Sonderfälle und mögliche Kürzungen sind getrennt zu prüfen.
Bemessungssätze nach § 20 Absatz 2 TV-L
Die unten genannten Sätze stehen in der TdL-Vertragsfassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 vom 14. Februar 2026. Die Tabelle in § 20 Absatz 2 gilt ab dem Kalenderjahr 2022. Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen sind damit nicht automatisch abgedeckt.
| Entgeltgruppen | Bemessungssatz |
|---|---|
| EG 1 bis 4 | 87,43 % |
| EG 5 bis 8 | 88,14 % |
| EG 9a bis 11 | 74,35 % |
| EG 12 und 13 | 46,47 % |
| EG 14 und 15 | 32,53 % |
Reproduzierbares Rechenbeispiel
Mit einem frei gewählten Bemessungsentgelt von 3.500 € und dem Satz von 74,35 % ergibt sich 3.500 × 0,7435 = 2.602,25 € brutto vor einer möglichen Kürzung. Die 3.500 € sind kein behaupteter Tabellenwert für eine Entgeltgruppe.
Anspruch, Bemessungszeitraum und Grenzen
§ 20 Absatz 1 knüpft den Anspruch grundsätzlich an ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember. Absatz 3 beschreibt als Bemessungsgrundlage das durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt im Juli, August und September und enthält Ausnahmen. Der Bemessungssatz richtet sich grundsätzlich nach der Entgeltgruppe am 1. September.
Nach Absatz 4 kann sich der Anspruch für Kalendermonate ohne Entgeltanspruch um ein Zwölftel vermindern; dort sind auch Ausnahmen geregelt, unter anderem für bestimmte Krankengeldzuschuss- und Elternzeitfälle. Der Rechner prüft diese Voraussetzungen nicht. Absatz 5 sieht die Auszahlung mit dem Tabellenentgelt für November vor.
Absatz 6 enthält in dieser Vertragsfassung eine Sonderregelung zur vor dem 20. Mai 2006 vereinbarten Altersteilzeit, keine allgemeine Rückzahlungspflicht bei Kündigung vor dem 31. März des Folgejahres.
Häufige Fragen
Berechnet der Rechner meinen Anspruch automatisch?
Nein. Er berechnet nur Bemessungsentgelt × Bemessungssatz. Anspruch, Sonderregelungen und Kürzungsmonate musst du gesondert prüfen.
Wie gebe ich Teilzeit ein?
Trage das bereits anteilige monatliche Bemessungsentgelt ein. Ein weiterer Teilzeitfaktor wird nicht angewendet.
Ist das Ergebnis netto?
Nein. Das Ergebnis ist brutto; Steuern und Sozialabgaben werden hier nicht berechnet.
Quelle: TdL: TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 vom 14. Februar 2026, § 20, Dokumentseiten 30–32. Abruf und Abgleich: 11. Oktober 2026. Maßgeblich bleibt die für dein Arbeitsverhältnis geltende Regelung.
Passende weitere Rechner: TVöD Rechner, TVöD Tabellenentgelt, Beamtenbesoldung und Brutto-Netto-Rechner.
