Beamtenbesoldung Rechner 2026: Bund und Laender im Vergleich
JavaScript-Status: nicht geladen – wenn sich Dropdowns nicht befüllen, wird JS vermutlich blockiert oder ein Syntax-Fehler auf der Seite stoppt die Ausführung. Beamtenbesoldung-Rechner Grundgehalt (A/B/W/R) + optional Familienzuschlag – Stand: Januar 2026 Datenstand: — Vereinfachte Orientierung Hinweis: Besoldung und Zuschläge unterscheiden sich je Dienstherr und Rechtsstand.
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine amtliche Auskunft.
Deine Eingaben Wähle Schritt für Schritt – Felder werden erst aktiv, wenn die Auswahl passt. Dienstherr Bitte wählen… Datenstand/Jahr Bitte zuerst Dienstherr wählen… Besoldungsordnung Bitte zuerst Jahr wählen… Besoldungsgruppe Bitte zuerst Ordnung wählen… Stufe Bitte zuerst Gruppe wählen… Hinweis: In B/W gibt es oft keine Stufen (fester Betrag). Arbeitszeit 100 % Teilzeitfaktor (%) Wochenstunden (für Stundenlohn) Zuschläge Optional Familienzuschlag einbeziehen (vereinfacht) Anspruch Kein Anspruch Anspruch Stufe 1 (partnerschaftlich) Anspruch Stufe 1 (alleinerziehend o.ä.) Neutral formuliert – echte Anspruchsvoraussetzungen sind je Dienstherr geregelt. Kinderanzahl − + Erhöhte Sätze ab dem 3. Kind (falls hinterlegt) Modellrechnung: Familienzuschlag wird hier vereinfacht mit dem Teilzeitfaktor anteilig gerechnet (falls nicht anders hinterlegt). Ergebnis kopieren Zurücksetzen Ergebnis Live aktualisiert. Alle Beträge brutto, ohne Gewähr. Grundgehalt (Monat) — Vollzeit: — Familienzuschlag (Monat) — Vollzeit: — Gesamt (vereinfacht) — Jahr: — Grundgehalt (Jahr) — Familienzuschlag (Jahr) — Stundenlohn (optional) — Wähle Dienstherr, Jahr, Ordnung, Gruppe und ggf. Stufe, um ein Ergebnis zu sehen. Details & Rechenweg Auswahl — Teilzeitfaktor — Tabellenwert Grundgehalt (Vollzeit) — Familienzuschlag-Bausteine — Datenstand-Hinweis — Beamtenbesoldung verstehen: A/B/W/R, Stufen, Teilzeit & Familienzuschlag Die Beamtenbesoldung in Deutschland ist kein einheitlicher Tarif, sondern ein System aus Besoldungsordnungen und Tabellen. Je nach Dienstherr (Bund oder Bundesland) können Beträge, Anpassungszeitpunkte und einzelne Zuschläge abweichen. Dieser Rechner liefert dir eine schnelle Orientierung: Er ermittelt ein monatliches Grundgehalt anhand der ausgewählten Besoldungsordnung (A/B/W/R), Besoldungsgruppe und – falls vorgesehen – Stufe. Optional kannst du einen Familienzuschlag hinzufügen. Das Ergebnis wird transparent aufgeschlüsselt (Grundgehalt, Familienzuschlag, Gesamt) und zusätzlich als Jahreswerte (×12) dargestellt. Besoldungsordnung A betrifft den klassischen Laufbahnbereich (z. B. Verwaltung, Polizei, Justiz, Schule) und ist in Gruppen wie A3 bis A16 gegliedert. Hier gibt es meist Stufen, die mit wachsender Erfahrung ansteigen. Besoldungsordnung B (B1 bis B11) steht häufig für herausgehobene Führungsfunktionen; in vielen Tabellen sind das feste Monatsbeträge ohne Stufen. Besoldungsordnung W (W1 bis W3) gilt überwiegend für Professorinnen und Professoren; auch hier sind Grundbeträge typischerweise fest oder folgen eigenen Regelungen. Besoldungsordnung R (R1 bis R10) wird vor allem im richterlichen Bereich verwendet und arbeitet ebenfalls oft mit Stufen. Teilzeitumrechnung: Das Grundgehalt wird über einen Teilzeitfaktor umgerechnet. Wenn du z. B. 80 % arbeitest, wird das Vollzeit-Grundgehalt mit 0,80 multipliziert. Für einen optionalen Stundenlohn wird der Monatswert durch die durchschnittlichen Monatsstunden geteilt (Wochenstunden × 52 / 12). Das ist eine mathematische Näherung. Familienzuschlag: Die echten Regelungen sind komplex. In diesem Rechner wird der Familienzuschlag daher bewusst vereinfacht modelliert: Du wählst eine neutral formulierte Anspruchsvariante, gibst die Kinderanzahl an und kannst optional einen erhöhten Satz ab dem 3. Kind aktivieren, sofern im Datensatz hinterlegt. Transparenz & Grenzen: Dieser Rechner ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Angaben sind die offiziellen Besoldungstabellen, Rechtsvorschriften und ggf. deine Personalstelle maßgeblich. FAQ Kurze Antworten auf häufige Fragen rund um Besoldung und Familienzuschlag. Weitere Rechner & Tools Passende Tools zum Thema – schnell wechseln, ohne zu suchen. 📌 Alle Rechner ansehen → Local Check Diesen Rechner auf deiner Website einbetten Du kannst diesen Rechner kostenlos in deine eigene Website integrieren. Den passenden Embed-Code findest du auf unserer Übersichtsseite. Embed-Code anzeigen
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ZuschlägeOptional
Familienzuschlag einbeziehen (vereinfacht)AnspruchKein AnspruchAnspruch Stufe 1 (partnerschaftlich)Anspruch Stufe 1 (alleinerziehend o.ä.)Neutral formuliert – echte Anspruchsvoraussetzungen sind je Dienstherr geregelt.Kinderanzahl−+Erhöhte Sätze ab dem 3. Kind (falls hinterlegt)Modellrechnung: Familienzuschlag wird hier vereinfacht mit dem Teilzeitfaktor anteilig gerechnet (falls nicht anders hinterlegt).
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