Vorabpauschale-Rechner für Fonds & ETFs
Rechne die Vorabpauschale inkl. Kappung, Teilfreistellung und (optional) Steuer-Schätzung. Ideal für thesaurierende ETFs – und richtig schick auf Mobile.
Eingaben
Tipp: Werte sind i. d. R. Depotwert am 01.01. und am 31.12..
Ergebnis
Die Vorabpauschale gilt i. d. R. am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.
Basisertrag (nach Kappung)
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Vorabpauschale (vor Teilfreistellung)
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Steuerpflichtiger Betrag (nach Teilfreistellung & Pauschbetrag)
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Geschätzte Steuer (KapESt + ggf. Soli + ggf. KiSt)
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Mini-FAQ
Wofür ist die Vorabpauschale gedacht? ▾
Sie soll den Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden Fonds/ETFs reduzieren, indem ein Mindest-Ertrag besteuert wird, wenn Ausschüttungen darunter liegen.
Warum kommt „70% vom Basiszins“ vor? ▾
Der Basisertrag wird gesetzlich als Wert zu Jahresbeginn × 70% des Basiszinses definiert. Der Basiszins wird jährlich bekannt gegeben.
Wann wird die Steuer fällig? ▾
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Bei Depots wird sie meist automatisch verrechnet.
Erklärung, Beschreibung & Tipps
Die Vorabpauschale ist ein Mechanismus im deutschen Investmentsteuerrecht, der vor allem thesaurierende Fonds und ETFs betrifft. Thesaurierend heißt: Erträge werden nicht (oder nicht vollständig) ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt. Dadurch steigt häufig der Anteilpreis, obwohl auf dem Verrechnungskonto keine Auszahlung sichtbar wird. Damit diese Wertentwicklung nicht unbegrenzt ohne laufende Besteuerung stattfindet, kann eine Vorabpauschale anfallen. Sie ist kein „Extra“, sondern eine Art Mindestbesteuerung in Jahren, in denen Ausschüttungen unter einem rechnerischen Basisertrag liegen. Wichtig: Die konkrete Depotabrechnung deiner Bank kann abweichen (exakte Rücknahmepreise, Stückzahlen, Transaktionszeitpunkte, Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag). Der Rechner ist deshalb ideal für Planung und Verständnis.
Der erste Schritt ist der Basisertrag. Er leitet sich aus dem Wert zu Jahresbeginn und dem Basiszins ab. Der Basiszins wird jährlich bekanntgegeben und soll die Rendite sicherer Anlagen grob abbilden. In der Basisertrag-Formel wird davon nur ein Anteil berücksichtigt, deshalb siehst du im Rechner den Hinweis „× 70%“. Aus Startwert, Basiszins und dem 70%-Faktor entsteht der Basisertrag – also der rechnerische Mindest-Ertrag, der als Vergleichsgröße dient.
Der zweite Schritt ist die Kappung. Sie sorgt dafür, dass kein Basisertrag angesetzt wird, der höher ist als der tatsächlich im Jahr erzielte Mehrbetrag. Praktisch: Wenn dein ETF in einem Jahr kaum steigt oder sogar fällt, soll nicht „trotzdem“ ein hoher Betrag besteuert werden. Deshalb braucht der Rechner den Wert zu Jahresende. Daraus ergibt sich eine Obergrenze (vereinfacht: Wertzuwachs plus Ausschüttungen). Der Basisertrag wird automatisch auf diese Kappung begrenzt, damit das Ergebnis realistisch bleibt – besonders in schwankungsreichen Marktphasen.
Der dritte Schritt ist die Vorabpauschale selbst. Vereinfacht gilt: Vorabpauschale = Basisertrag (nach Kappung) minus Ausschüttungen – aber niemals kleiner als null. Wenn dein Fonds genug ausschüttet, kann die Vorabpauschale also auf null fallen. Bei thesaurierenden ETFs mit niedrigen oder keinen Ausschüttungen kann sie dagegen entstehen. Zusätzlich gibt es den Fall „unterjährig gekauft“: Im Erwerbsjahr wird die Vorabpauschale zeitanteilig gemindert. Deshalb findest du im Rechner die Option „Erwerb im Berechnungsjahr“ plus Kaufmonat.
Danach wird die Teilfreistellung relevant. Je nach Fondsart bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei (z. B. häufig bei Aktienfonds/ETFs). Darum wählst du im Rechner die Fondsart aus. Das reduziert den steuerpflichtigen Anteil automatisch. Tipp: Die Fonds-Einstufung steht meist im Factsheet oder in steuerlichen Produktinformationen (Stichworte: Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds). Wenn du unsicher bist, rechne testweise mit zwei Varianten (z. B. „Aktienfonds“ und „Sonstige“), um einen Rahmen zu bekommen.
Optional zeigt der Rechner eine Steuer-Schätzung. Dafür kannst du den noch freien Sparer-Pauschbetrag eintragen. Dieser hängt davon ab, welche Kapitalerträge du im Jahr bereits hattest und ob ein Freistellungsauftrag aktiv ist. Der Rechner zieht den freien Betrag vom steuerpflichtigen Anteil ab und schätzt dann die Steuerlast. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kannst du an/aus schalten, damit du die Größenordnung realistisch einordnen kannst. Für bestmögliche Planung notiere dir am Jahresanfang (wenn deine Bank abrechnet) die tatsächlich verbuchte Vorabpauschale – damit kannst du die Eingaben in Zukunft noch exakter treffen.
SEO- und UX-Tipp: Setze oberhalb des Rechners 2–3 kurze Absätze mit den wichtigsten Suchbegriffen (Vorabpauschale ETF, Vorabpauschale Rechner, Basiszins, Teilfreistellung). Direkt darunter ist ein FAQ-Block ideal, weil Nutzer oft Begriffe nachschlagen, bevor sie rechnen. So bleiben sie auf der Seite und Google versteht das Thema besser. Tracking-Tipp: Wenn du GA4/GTM nutzt, ist ein Event „vp_calc_calculate“ sinnvoll, um zu sehen, wie oft gerechnet wird, welche Fondsarten dominieren und ob Mobile-Nutzer schneller abspringen. Daraus kannst du dann UX-Optimierungen ableiten.
FAQ
Für welche ETFs/Fonds gilt die Vorabpauschale?
Vor allem für Investmentfonds/ETFs, insbesondere thesaurierende Produkte. Ausschüttende Fonds können ebenfalls betroffen sein, wenn Ausschüttungen den Basisertrag nicht erreichen.
Was muss ich als „Wert zu Jahresbeginn“ eintragen?
Typischerweise den Anteilwert/Depotwert am 01.01. Bei Sparplänen dient der Rechner eher der Orientierung, da unterjährig mehrere Anschaffungszeitpunkte existieren.
Warum brauche ich den „Wert zu Jahresende“?
Für die Kappung: Der Basisertrag wird auf den tatsächlichen Wertzuwachs plus Ausschüttungen begrenzt.
Wie halte ich den Rechner jährlich aktuell?
Wenn sich der Basiszins ändert, kannst du ihn im Dropdown pflegen oder „Benutzerdefiniert“ nutzen.
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