Pendlerpauschale Rechner 2026

2026 • 0,38 € ab 1. km

Pendlerpauschale Rechner 2026

Berechne Entfernungspauschale, Deckelung (4.500 €) & deinen realen Zusatz-Effekt über den Werbungskosten-Pauschbetrag.

Erklärung & FAQ
km
Es zählen volle Kilometer (Nachkommastellen werden abgerundet).
Tage
Typisch Vollzeit: 210–230 Tage (je nach Urlaub/Krankheit).
Tage
Homeoffice-Tage zählen hier nicht als Fahrtage.
Relevant wegen 4.500-€-Deckelung und ÖPNV-Ticketkosten.
Wenn Ticketkosten höher sind als die Pauschale, kann der höhere Betrag relevant sein (Nachweise aufheben).
z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungen.
0% 30% 45%
Faustformel: zusätzlicher Abzug × Grenzsteuersatz.
Standardwerte: Satz 2026 = 0,38 € je Entfernungskilometer; Werbungskosten-Pauschbetrag = 1.230 €.
Tipp: Wenn du eine längere, aber regelmäßig schnellere Strecke nutzt, notiere dir kurz den Grund (verkehrsgünstig).
Absetzbar (Pendlerpauschale)
Bürotage (berechnet)
Volle km (gerechnet)
Werbungskosten-Check (1.230 €)
Werbungskosten gesamt
Zusätzlicher Abzug durch Pendeln
Geschätzte Steuerersparnis
Details
  • Pauschale (roh)
  • Deckelung angewendet?
  • ÖPNV-Ticketkosten berücksichtigt?
  • Monatlicher Schnitt
Ergebnis ist eine Orientierung (keine Steuerberatung). Spezialfälle können abweichen.

Erklärung & FAQ (kurz, aber wirklich nützlich)

Mit diesem Pendlerpauschale-Rechner 2026 berechnest du deine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten und kann dein zu versteuerndes Einkommen senken. Der Rechner liefert dir deshalb zwei Ergebnisse: (1) die absetzbare Entfernungspauschale nach deinen Angaben und (2) eine grobe Schätzung, wie viel davon voraussichtlich zusätzlich steuerwirksam wird. Das ist hilfreich, weil viele Pendler zwar Kilometer eintragen, aber am Ende kaum etwas merken, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits automatisch berücksichtigt ist.

Berechnung 2026: Für Fahrten ab dem 01.01.2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag. Es zählt ausschließlich die einfache Strecke (Wohnung → Arbeit), nicht Hin- und Rückfahrt. Pro Arbeitstag wird die Pauschale nur einmal angesetzt, selbst wenn du an einem Tag mehrfach zur Arbeitsstätte fährst. „Voller Kilometer“ bedeutet: Nachkommastellen werden abgerundet (z. B. 12,9 km werden wie 12 km behandelt). Beispiel: 15 km einfache Strecke und 210 Bürotage ergeben 15 × 210 × 0,38 € = 1.197 €.

Mehrwert-Optionen: Du kannst Homeoffice-Tage abziehen, damit wirklich nur Tage mit Fahrt zählen. Zusätzlich wählst du das Verkehrsmittel. Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € pro Jahr begrenzt. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht, wenn du einen eigenen Pkw oder einen dir zur Nutzung überlassenen Wagen (z. B. Firmenwagen) nutzt. Für Fahrrad, zu Fuß oder sonstige Verkehrsmittel greift die Deckelung in der Regel. Der Rechner zeigt dir transparent, ob eine Deckelung greift, und macht den Unterschied sichtbar.

ÖPNV-Bonus: Wenn du mit Bahn oder Bus pendelst, kannst du zusätzlich deine jährlichen Ticketkosten eintragen. Übersteigen deine nachweisbaren Kosten den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag, kann der höhere Betrag berücksichtigt werden. Das ist besonders relevant bei teuren Job-Tickets, Abo-Karten oder Verbundtickets. Für die reine Pauschale brauchst du häufig keine Belege; für höhere ÖPNV-Kosten solltest du Nachweise aufbewahren.

Steuer-Realität: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) beträgt 1.230 € pro Jahr und wird automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht oft erst, wenn deine gesamten Werbungskosten (Pendlerpauschale + Arbeitsmittel + Fortbildung usw.) über 1.230 € liegen. Genau deshalb kannst du im Rechner „sonstige Werbungskosten“ ergänzen. Der Rechner berechnet dann auch den Unterschied zwischen „ohne Pendlerpauschale“ und „mit Pendlerpauschale“, damit du siehst, was das Pendeln zusätzlich bringt.

Steuerersparnis-Schätzung: Stelle deinen Grenzsteuersatz ein (z. B. 25–42 %). Daraus wird eine Näherung berechnet: zusätzlicher Abzug × Grenzsteuersatz. Das ist keine exakte Steuerberechnung (Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sonderfälle sind nicht vollständig abgebildet), aber sehr gut für Vergleiche und Was-wäre-wenn-Szenarien wie mehr Homeoffice, Teilzeit, Umzug näher an den Arbeitsplatz oder Ticket-Abo statt Einzelkarten.

Hinweis zur Einordnung: Dieser Rechner bildet den Standardfall „erste Tätigkeitsstätte“ ab. Fahrten zu wechselnden Einsatzorten, Dienstreisen oder eine doppelte Haushaltsführung können steuerlich anders behandelt werden. Auch Sonderregeln (z. B. bei anerkannten Behinderungen) sind hier nicht berücksichtigt. Nutze das Ergebnis als solide Orientierung für Planung, Budget und die Vorbereitung deiner Steuererklärung.

FAQ

Zählt die Hin- und Rückfahrt?

Nein, es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Was ist die „erste Tätigkeitsstätte“?

Meist der vertraglich zugeordnete Hauptarbeitsort (nicht jeder wechselnde Einsatzort).

Welche Strecke darf ich ansetzen?

Grundsätzlich die kürzeste Verbindung; eine verkehrsgünstigere, längere Strecke kann zulässig sein, wenn sie regelmäßig genutzt wird und objektiv Zeit spart.

Gilt die Pauschale auch für Fahrrad oder zu Fuß?

Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, meist 4.500 € pro Jahr – außer bei eigenem Pkw oder Firmenwagen.

Ich fahre Bahn/Bus: Was setze ich an?

Mindestens die Pauschale; sind Ticketkosten höher, kann der höhere Betrag berücksichtigt werden (Belege aufheben).

Wie viele Arbeitstage sind realistisch?

Häufig 210–230 Tage bei Vollzeit. Trage deine tatsächlichen Bürotage ein (Urlaub/Krankheit/Dienstreisen/Homeoffice abziehen).

Was ist mit Homeoffice?

Für Homeoffice-Tage gibt es keine Pendlerpauschale; ggf. gilt die Homeoffice-Pauschale (hier nicht berechnet).

Warum zeigt der Rechner „Zusatz-Abzug“?

Weil erst Werbungskosten über 1.230 € die Steuer weiter senken. Der Rechner zeigt dir die zusätzliche Wirkung der Pendlerpauschale.

Muss ich die Strecke nachweisen?

Meist reicht die Angabe; bei Rückfragen helfen Routenplaner-Ausdrucke oder eine kurze Notiz zur verkehrsgünstigen Strecke.

Was ist mit mehreren Fahrten am selben Tag?

Für die Entfernungspauschale zählt grundsätzlich nur ein Weg pro Arbeitstag zur ersten Tätigkeitsstätte.

Stand/Logik: 2026-Satz 0,38 € ab 1. km • Pauschbetrag 1.230 € • Deckelung 4.500 € (außer Pkw/Firmenwagen).
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