Mutterschutz-Rechner 2026

Stand 2026

Mutterschutz-Rechner

Schutzfristen rund um Geburt (und optional Fehlgeburt ab 13. SSW) als Timeline, Datumsliste & Kalender-Export.

Eingaben

Tipp: Der ET steht meist auf der ärztlichen Bescheinigung.
Wenn du es einträgst, passt der Rechner die Frist (inkl. „angehängter Tage“) automatisch an.

Ergebnis

Start Mutterschutz
ET
Geburt
Ende Mutterschutz
Dauer nach Geburt
Zusätzliche Tage (bei früher Geburt)
Gesamtdauer
Fortschritt (heute → Ende)
vor Geburt nach Geburt
Hinweis: Ergebnisse sind eine Planungshilfe (keine Rechtsberatung). Sonderfälle/ärztliche Beschäftigungsverbote sind nicht eingerechnet.

Erklärung (Stand 2026)

Dieser Mutterschutz-Rechner 2026 ist eine Planungshilfe für Deutschland: Er berechnet die gesetzlichen Schutzfristen rund um die Geburt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und zeigt die Termine als Liste und Timeline. Damit kannst du frühzeitig mit Arbeitgeber, Ärztin/Arzt, Hebamme oder Familie planen, ohne jedes Datum selbst im Kalender zu verschieben.

Welche Daten bekommst du?

  • Start der Schutzfrist vor der Geburt (in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, ET)
  • ET (voraussichtlicher Termin)
  • tatsächliches Geburtsdatum (optional; falls schon bekannt)
  • Ende der Schutzfrist nach der Geburt (in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung; in besonderen Fällen 12 Wochen)

Zusätzlich berechnet der Rechner die Gesamtdauer in Tagen und erstellt auf Wunsch eine .ics-Kalenderdatei (All-Day-Event) zum Import in Google Kalender, Apple Kalender oder Outlook.

So rechnet der Rechner (Geburt)

  1. Beginn der Schutzfrist: ET minus 42 Tage.
  2. Schutzfrist nach der Geburt: standardmäßig 8 Wochen nach der Entbindung.
  3. Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder wenn beim Kind innerhalb der ersten 8 Wochen eine Behinderung ärztlich festgestellt wird: 12 Wochen nach der Geburt.
  4. Kommt das Kind früher als der ET, werden die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten, an die Zeit nach der Geburt angehängt. Kommt das Kind nach dem ET, läuft der Zeitraum vor der Geburt bis zur tatsächlichen Geburt weiter; nach der Geburt bleiben es mindestens 8 bzw. 12 Wochen.

Mehrwert-Features

  • Timeline mit „Heute“-Marker und Fortschrittsanzeige
  • Copy-Button (Zusammenfassung für E-Mail/Notizen)
  • .ics-Export als Kalender-Block

Wichtige Hinweise (bitte lesen)

In den 6 Wochen vor der Geburt darf der Arbeitgeber dich grundsätzlich nicht beschäftigen – außer du erklärst dich ausdrücklich bereit, weiterzuarbeiten. Diese Erklärung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach der Geburt besteht während der Schutzfrist grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot. Individuelle Beschäftigungsverbote (z.B. bei gesundheitlichen Risiken), Arbeitszeit-Sonderregeln, Beamtinnen/Soldatinnen-Details oder tarifliche Ergänzungen sind hier nicht abgebildet. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel kläre Sonderfälle mit deiner Krankenkasse, dem Arbeitgeber oder einer Beratungsstelle.

FAQ

1) Ist das Ergebnis „amtlich“?

Nein. Verbindlich sind die ärztliche Bescheinigung (ET) und die tatsächliche Entbindung/ärztliche Feststellungen. Nutze den Rechner als Planungsgrundlage.

2) Muss ich in den 6 Wochen vor der Geburt zu Hause bleiben?

Du musst nicht, aber dein Arbeitgeber darf dich nur beschäftigen, wenn du es ausdrücklich willst. Du kannst es später jederzeit widerrufen.

3) Was, wenn ich nur den ET kenne?

Dann zeigt der Rechner ein voraussichtliches Ende (ET + 8 oder 12 Wochen). Sobald du das Geburtsdatum einträgst, wird neu gerechnet.

4) Was zählt als Frühgeburt?

Medizinisch häufig vor 37+0 SSW. Für die 12-Wochen-Frist nutze den Schalter, wenn deine Situation als Frühgeburt gilt.

5) Mehrlingsgeburt: automatisch 12 Wochen danach?

Ja, nach MuSchG verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt dann auf 12 Wochen.

6) Behinderung festgestellt: wann 12 Wochen?

Wenn innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Entbindung eine Behinderung ärztlich festgestellt wird. Haken setzen, sobald du das weißt.

7) Was, wenn das Baby früher kommt?

Dann hängen die nicht genutzten Tage vor der Geburt hinten an. Genau das berechnet der Rechner mit dem tatsächlichen Geburtsdatum.

8) Was, wenn das Baby später kommt?

Der Zeitraum „vor Geburt“ läuft bis zur tatsächlichen Geburt; die Zeit „nach Geburt“ bleibt mindestens 8 bzw. 12 Wochen.

9) Rechnet der Rechner Mutterschaftsgeld oder Elterngeld?

Nein. Dafür bräuchte man weitere Daten (Versicherung, Netto, Zuschüsse). Hier geht es um Fristen.

10) Fehlgeburt ab 13. SSW: gibt es Mutterschutz?

Ja, seit 1.6.2025 gilt ein gestaffelter Mutterschutz: ab 13. SSW 2 Wochen, ab 17. SSW 6 Wochen, ab 20. SSW 8 Wochen. Im Tab „Fehlgeburt“ kannst du das berechnen.

11) Kann ich nach einer Fehlgeburt trotzdem arbeiten?

Ja, man kann sich ausdrücklich zur Arbeit bereiterklären; der Rechner zeigt die mögliche Schutzzeit.

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