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TV‑L Jahressonderzahlung berechnen

Mit diesem Rechner kannst du tv‑l jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst nachvollziehbar berechnen. Trage die relevanten Eingaben ein (z. B. Grundentgelt, Stunden, Zuschlagsart) und erhalte eine nachvollziehbare Brutto‑Übersicht. Für Netto‑Abzüge (Steuern/SV/PKV) gibt es viele individuelle Faktoren – deshalb wird hier auf Wunsch eine Orientierung angezeigt.

So benutzt du den Rechner

  • Passenden Bereich auswählen (Tarif / Beamtenbesoldung).
  • Gruppe/Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe und Stufe wählen.
  • Teilzeitfaktor (z. B. 1,0 Vollzeit / 0,5 Halbzeit) setzen.
  • Zulagen/Einmalzahlungen ergänzen und Ergebnis prüfen.

Was im Ergebnis enthalten ist

  • Monatliches Grundentgelt bzw. Grundgehalt (tabellenbasiert).
  • Teilzeit‑Anpassung (prozentual).
  • Zulagen/Einmalzahlungen (sofern vorgesehen bzw. manuell ergänzbar).
  • Ausgabe als Monats‑Brutto und Netto‑Orientierung (vereinfachte Darstellung).

Wichtige Hinweise

  • Netto hängt u. a. von Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuer, KV/PV/RV/AV bzw. PKV/Beihilfe ab.
  • Bitte beachte: Datenstand‑Label ist Januar 2026; bei Änderungen durch Gesetzgeber/Tarifparteien musst du Werte aktualisieren.
  • Dieser Rechner ersetzt keine Gehaltsabrechnung und keine Rechtsberatung.

Datenstand: Januar 2026. Rechtshinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind Bescheid/Abrechnung sowie die jeweils gültigen Gesetze, Tarifverträge und Verwaltungsvorschriften.

FAQ

Welche Eingaben brauche ich mindestens?

Mindestens die passende Gruppe (Entgelt-/Besoldungsgruppe), Stufe und den Teilzeitfaktor. Zulagen sind optional.

Ist das Netto verbindlich?

Nein. Netto ist nur eine Orientierung, weil Steuern und Versicherungen individuell sind. Für exakte Werte brauchst du alle Steuer‑ und Versicherungsmerkmale.

Sind Zulagen und Sonderzahlungen enthalten?

Je nach Rechner: typische Zulagen kannst du ergänzen; Sonderzahlungen (z. B. Jahressonderzahlung) gibt es als eigenen Rechner.

Gilt das für Feuerwehr, Verwaltung, Schule, Polizei usw.?

Ja – sofern der jeweilige Bereich nach TVöD/TV‑L/TV‑H oder Beamtenbesoldung abgerechnet wird. Auswahl erfolgt über Tarif/Bundesland/Besoldung.

Warum steht „Datenstand Januar 2026“?

Damit klar ist, auf welchen Tabellenstand sich die Berechnung bezieht. Bei späteren Änderungen musst du die Tabellenwerte aktualisieren.

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