Dein mtl. Auszahlungsbetrag:
0,00 €
Regelbedarf (Bedarfsgemeinschaft): 0,00 €
Kosten der Unterkunft (KdU): 0,00 €
Anrechenbares Einkommen: - 0,00 €
Umfassender
Ratgeber zum Bürgergeld 2025/2026
Das Bürgergeld hat Anfang 2023 das bisherige Hartz-IV-System abgelöst und markiert die größte
Sozialreform der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Es soll nicht nur eine Grundsicherung
gewährleisten, sondern den Fokus stärker auf Weiterbildung und nachhaltige Integration in den
Arbeitsmarkt legen. Für Betroffene ist die Berechnung oft undurchsichtig: "Wie viel darf ich
dazuverdienen?", "Wird meine Miete voll bezahlt?" und "Was passiert mit meinem Ersparten?". Unser
Bürgergeld-Rechner gibt Ihnen eine erste, fundierte Einschätzung Ihres Anspruchs basierend auf den
aktuellsten Regelsätzen und Anrechnungsregeln.
Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze beim Bürgergeld?
Die Regelsätze werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für
das Jahr 2025 liegen sie für Alleinstehende bei 563 Euro pro Monat. In einer Partnerschaft
lebende Erwachsene erhalten jeweils 506 Euro. Auch für Kinder gibt es klare Sätze: Jugendliche
von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und die Kleinsten (0
bis 5 Jahre) 357 Euro. Dieser Regelbedarf deckt Kosten für Ernährung, Kleidung, Strom und den
täglichen Lebensbedarf ab.
Karenzzeit bei der Miete: Was wird vom Jobcenter übernommen?
Eine der wichtigsten Neuerungen des Bürgergelds ist die sogenannte Karenzzeit für
Wohnen und Vermögen. In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs übernimmt das Jobcenter die
tatsächlichen Kosten für die Kaltmiete in voller Höhe, auch wenn die Wohnung eigentlich
"unangemessen" groß oder teuer ist. Dies soll verhindern, dass Menschen in einer Notlage sofort
umziehen müssen. Achtung: Die Heizkosten fallen nicht unter die Karenzzeit; sie müssen von
Beginn an in einem angemessenen Rahmen liegen. Nach Ablauf der 12 Monate prüft das Jobcenter die
Angemessenheit der gesamten Unterkunftskosten.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen? (Freibeträge)
Das Bürgergeld soll Anreize zur Arbeit schaffen. Die ersten 100 Euro Ihres
Brutto-Einkommens sind komplett anrechnungsfrei (Grundabsetzbetrag). Für den Teil des Einkommens
zwischen 100 und 520 Euro (Minijob-Grenze) dürfen Sie weitere 20 % behalten. Neu ab 2023/24: Für
das Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro wurde der Freibetrag auf 30 % erhöht. Über 1.000 Euro
bis zur Verdienstgrenze bleiben 10 % anrechnungsfrei. Für Schüler, Studenten und Auszubildende
gelten noch attraktivere Regeln: Sie dürfen bis zu 520 Euro monatlich verdienen, ohne dass dies
ihr Bürgergeld schmälert.
Vermögensschutz: Was zählt als "Schonvermögen"?
Während der 12-monatigen Karenzzeit bleibt Erspartes bis zu einer Grenze von
40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Jede weitere Person hat
einen Freibetrag von 15.000 Euro. Nach der Karenzzeit gilt ein einheitlicher Freibetrag von
15.000 Euro pro Kopf. Wichtig: Ein angemessenes Auto sowie eine selbstgenutzte Immobilie (Haus
bis 140qm, Wohnung bis 130qm) zählen in der Regel nicht als verwertbares Vermögen und gefährden
Ihren Anspruch nicht.
Gibt es noch Sanktionen beim Bürgergeld?
Ja, aber die Regeln wurden entschärft. Es gibt keine totale Leistungskürzung
(Miete und Heizung bleiben geschützt). Bei Pflichtverletzungen (z.B. Ablehnung eines zumutbaren
Jobs) oder Meldeversäumnissen kann das Regelgeld stufenweise gekürzt werden: 10 % beim ersten
Mal, 20 % beim zweiten Mal und maximal 30 % beim dritten Mal. Vor jeder Kürzung findet jedoch
ein Gespräch statt, und es wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt. Ziel ist der neue
"Kooperationsplan", der Augenhöhe zwischen Jobcenter und Bezieher schaffen soll.
Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder und Jugendliche
Empfänger von Bürgergeld haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen aus dem
BuT-Paket. Dazu gehören Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kita,
die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten, 195 Euro jährlich für den persönlichen Schulbedarf
sowie 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe (z.B. Sportverein oder Musikschule).
Diese Beträge sind nicht im Standard-Regelsatz enthalten und müssen oft gesondert beantragt
werden.
Was ist der Schlichtungsmechanismus?
Wenn es bei der Erstellung des Kooperationsplans zu massiven
Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Sachbearbeiter kommt, kann ein neuer
Schlichtungsmechanismus angerufen werden. Eine neutrale dritte Person im Jobcenter vermittelt
dann, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Während dieses Verfahrens ruhen mögliche Sanktionen
im Zusammenhang mit diesem Kooperationsplan.