Scheidungskosten-Risiko-Rechner

Scheidungskosten-Risiko-Rechner

Scheidungskosten-Risiko

Schätze die Gerichts- und Anwaltskosten basierend auf Verfahrenswert & Streitstatus.

Kostenvergleich

Einvernehmlich
0 €
Nur 1 Anwalt nötig
Streitig
0 €
2 Anwälte nötig
Spar-Potenzial: Eine einvernehmliche Scheidung spart euch ca. 0 €.

Ratgeber Scheidungskosten: Was Sie jetzt wissen müssen

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch eine erhebliche finanzielle Herausforderung. In Deutschland sind die Kosten für eine Scheidung gesetzlich geregelt, hängen jedoch massiv vom sogenannten "Verfahrenswert" ab. Viele Paare lassen sich von den hohen Summen abschrecken, dabei gibt es deutliche Spielräume, die Kosten durch eine kluge Vorbereitung zu senken. Unser Scheidungskosten-Rechner gibt Ihnen eine fundierte erste Schätzung der Anwalts- und Gerichtskosten basierend auf Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.

Wie wird der Verfahrenswert (Streitwert) ermittelt?
Der Verfahrenswert ist die Basis für alle weiteren Berechnungen. Er richtet sich nach dem dreifachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten. Haben Sie Kinder, wird für jedes Kind ein pauschaler Betrag (meist 250 bis 300 Euro monatlich) vom Nettoeinkommen abgezogen. Hinzu kommt der Wert für den Versorgungsausgleich (den Rentenausgleich), der mindestens 1.000 Euro beträgt. Weitere Faktoren wie Vermögen können den Wert ebenfalls erhöhen (meist mit 5 % des Reinvermögens berücksichtigt). Ein hoher Verfahrenswert führt automatisch zu höheren Gebührenstufen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Einvernehmlich vs. Streitig: Der Spar-Faktor Nr. 1
Der größte Hebel für die Kostenersparnis ist die **einvernehmliche Scheidung**. Hierbei herrscht Einigkeit über alle Folgesachen wie Unterhalt, Hausrat und Sorgerecht. Der entscheidende Vorteil: Es wird nur ein einziger Anwalt benötigt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Der andere Partner stimmt dem Antrag lediglich zu, wofür gesetzlich kein eigener Anwalt vorgeschrieben ist. Das spart effektiv die Hälfte der Anwaltskosten. Bei einer streitigen Scheidung müssen beide Partner eigene Anwälte beauftragen und voll bezahlen.
Welche Kosten fallen beim Anwalt genau an?
Die Anwaltsvergütung setzt sich aus mehreren Gebühren zusammen: der Verfahrensgebühr (für die Einleitung des Verfahrens und die Korrespondenz) und der Terminsgebühr (für die Vertretung im Scheidungstermin vor Gericht). Hinzu kommen Auslagenpauschalen und die Mehrwertsteuer von 19 %. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegt der Fokus oft auf der Minimierung dieser Sätze. Achtung: Anwälte dürfen die Mindestsätze nach RVG nicht unterschreiten, können aber bei hohem Aufwand eine Stundenhonorarvereinbarung vorschlagen.
Gerichtskosten: Vorkasse ist Pflicht
Im Gegensatz zu vielen anderen zivilrechtlichen Verfahren muss bei der Scheidung ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden, bevor das Gericht überhaupt tätig wird. Diese Gebühr wird in der Regel zwischen den Eheleuten geteilt. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und der Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes (GKG). Ohne Zahlung des Vorschusses wird der Scheidungsantrag dem Partner nicht zugestellt.
Verfahrenskostenhilfe (VKH): Der Staat hilft
Niemand soll an der Scheidung gehindert werden, weil er sie nicht bezahlen kann. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, können Sie beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise (per Ratenzahlung) die Kosten für den eigenen Anwalt und das Gericht. Die Prüfung des Antrags erfolgt sehr genau anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Kostenfalle Rentenausgleich (Versorgungsausgleich)
Der Versorgungsausgleich findet bei jeder Scheidung nach mehr als drei Jahren Ehe von Amts wegen statt. Er ist oft der Grund, warum eine Scheidung länger dauert und teurer wird. Paare können den Versorgungsausgleich jedoch durch eine notarielle Vereinbarung oder einen gerichtlichen Vergleich ausschließen oder modifizieren. Dies ist besonders sinnvoll, wenn beide Partner ähnliche Rentenanwartschaften haben oder eine private Altersvorsorge bereits anderweitig geregelt wurde. Dies senkt den Verfahrenswert und damit die Gesamtkosten.
Tipp: Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar
Um die Scheidung vor Gericht so kurz und günstig wie möglich zu halten, empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar. Hier werden Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und die Aufteilung der Immobilie bereits im Vorfeld verbindlich geklärt. Das Gericht muss sich dann nur noch um die formelle Scheidung kümmern. Zwar kostet der Notar ebenfalls Geld, doch diese Kosten sind meist deutlich niedriger als ein jahrelanger Rechtsstreit über mehrere Instanzen.
Rechtshinweis: Dieser Rechner bietet eine Orientierung nach RVG und GKG. Individuelle Honorarvereinbarungen oder zusätzliche Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn) können die Kosten erheblich steigern. Keine Rechtsberatung.
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