Die Grundsteuer-Reform ist eines der größten bürokratischen Projekte der deutschen
Nachkriegsgeschichte. Fast 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden, da das
Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis der Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt
hat. Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue System in Kraft, und fast jeder Immobilienbesitzer sowie
jeder Mieter wird die Auswirkungen in seinem Portemonnaie spüren. Unser Rechner hilft Ihnen dabei,
die künftige Belastung abzuschätzen, indem er die alten und neuen Messbeträge mit den (oft noch in
der Abstimmung befindlichen) Hebesätzen der Kommunen vergleicht.
Warum war die Reform der Grundsteuer zwingend notwendig?
Das Hauptproblem war die massive Ungleichbehandlung. Bisher basierte die
Grundsteuer auf sogenannten Einheitswerten. Diese stammten in den westlichen Bundesländern
aus dem Jahr 1964 und in den östlichen Ländern sogar aus dem Jahr 1935. Da sich die
Immobilienwerte in den letzten Jahrzehnten in München oder Berlin ganz anders entwickelt
haben als in ländlichen Regionen, passten die Steuern nicht mehr zum tatsächlichen Wert der
Immobilien. Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine realitätsnähere Bewertung, um
die Steuergerechtigkeit wiederherzustellen.
Wie setzt sich die neue Grundsteuer-Formel ab 2025 zusammen?
Die Berechnung folgt weiterhin einem dreistufigen Verfahren, doch die Faktoren ändern sich:
- Grundsteuerwert: Diesen hat das Finanzamt anhand Ihrer
Grundsteuererklärung ermittelt. Er ersetzt den alten Einheitswert.
- Steuermesszahl: Diese wurde vom Gesetzgeber drastisch gesenkt (beim
Bundesmodell von etwa 0,35 % auf 0,031 % für Wohngrundstücke), um zu verhindern,
dass die Grundsteuer durch die gestiegenen Immobilienpreise explodiert.
- Hebesatz: Dies ist der Faktor, den Ihre Stadt oder Gemeinde
festlegt. Hier entscheidet sich die endgültige Höhe der Steuer.
Was bedeutet das Versprechen der Aufkommensneutralität für mich?
Die Bundesregierung und die Länder haben an die Kommunen appelliert, die
Reform "aufkommensneutral" zu gestalten. Das heißt: Die Gemeinde soll nach der Reform
insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als vorher. Dafür müssen Kommunen, in denen die
Immobilienwerte stark gestiegen sind, ihre Hebesätze deutlich senken. Aber Vorsicht:
Aufkommensneutralität bedeutet nicht individuelle Belastungsneutralität. Selbst wenn die
Gemeinde insgesamt nicht mehr einnimmt, kann es für Sie persönlich teurer werden, wenn Ihr
Grundstück im Vergleich zum Durchschnitt überproportional an Wert gewonnen hat.
Welche länderspezifischen Unterschiede muss ich beachten?
Deutschland ist hier zweigeteilt: Elf Bundesländer (u.a. NRW, Berlin, Brandenburg) folgen
dem wertabhängigen **Bundesmodell**. Fünf Länder nutzen eigene Wege:
- Bayern: Nutzt ein reines Flächenmodell (je mehr Quadratmeter, desto
mehr Steuer, egal wo das Haus steht).
- Baden-Württemberg: Nutzt ein modifiziertes Bodenwertmodell (nur der
Boden zählt, das Gebäude ist egal).
- Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Nutzen Flächen-Faktor-Modelle, die
Lage und Fläche kombinieren.
Unser Rechner orientiert sich an der Struktur der Messbeträge, die in allen Modellen
vorhanden sind, auch wenn die Herleitung des Messbetrags variiert.
Wann sind die neuen Hebesätze für 2025 bekannt?
Die meisten Kommunen verabschieden ihre Haushalte und damit die Hebesätze
erst im Herbst oder Winter 2024. Einige Städte wie Berlin haben bereits frühzeitig
Planungszahlen veröffentlicht (Senkung auf ca. 470%). Unser Rechner enthält eine Datenbank
der 100 größten Städte mit den aktuellsten Schätzungen oder bereits beschlossenen Werten.
Schauen Sie regelmäßig vorbei, um Ihre Prognose zu aktualisieren.
Kann ich die Grundsteuer als Vermieter auf meine Mieter umlegen?
Ja, die Grundsteuer gehört laut Betriebskostenverordnung weiterhin zu den
umlagefähigen Kosten. Das bedeutet, dass eine Erhöhung der Grundsteuer durch die Reform oft
direkt zu einer Erhöhung der Nebenkosten und damit der monatlichen Warmmiete führt. Für
Mieter in begehrten Lagen ist dies ein zusätzlicher Faktor für steigende Wohnkosten ab 2025.
Was kann ich tun, wenn mir der Bescheid zu hoch vorkommt?
Gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid konnte bzw.
kann Einspruch eingelegt werden. Dies ist jedoch meist nur innerhalb eines Monats nach
Erhalt sinnvoll. Besonders wenn die vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwerte weit
über dem Verkehrswert Ihres Grundstücks liegen, kann ein Gutachten helfen – dies ist jedoch
mit Kosten verbunden und erfordert oft juristischen Beistand.
Gibt es Härtefallregelungen bei der Grundsteuer?
Ja, unter sehr strengen Voraussetzungen kann die Grundsteuer bei einer
wesentlichen Ertragsminderung (z.B. Leerstand ohne Verschulden) teilweise erlassen werden.
Die Reform selbst sieht jedoch keine generellen Rabatte für Rentner oder Geringverdiener
vor; hier greifen eher die allgemeinen Sozialleistungssysteme wie das Wohngeld oder das
Bürgergeld, das die Unterkunftskosten inklusive Grundsteuer übernimmt.