Abfindungsrechner

Abfindungsrechner (Brutto-Orientierung)

Rechne in Sekunden eine solide Abfindungs-Orientierung inkl. §1a-KSchG-Modus, Rundungslogik & Szenario-Vergleich.

1) Deine Daten

Tipp: Bei Bonus/Provision einen realistischen Durchschnitt (z. B. letzte 12 Monate) eintragen.
Üblich sind grob 0,5–1,0. Höhere Faktoren kommen vor, sind aber nicht „Standard“.
Hinweis: Der Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

2) Ergebnis

Abfindung (Brutto) – gewähltes Szenario

Szenario

Orientierungs-Spanne (±0,25 Faktor)

Spanne dient nur als Gesprächsrahmen (nicht verbindlich).
0,5
0,75
1,0
1,5
Faktor Rechenjahre Abfindung (Brutto)
Profi-Tipp: Nutze den Szenario-Vergleich als Verhandlungsgrundlage. Wenn du §1a-Modus aktivierst, ist die Logik strikt (0,5 + Rundung). In vielen Verhandlungen wird aber mit anderen Faktoren gearbeitet.

Erklärung: So funktioniert die Abfindung-Orientierung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Ausgleich dafür, dass dein Arbeitsverhältnis endet. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass es „automatisch“ eine Abfindung gibt – in Deutschland ist das aber oft nicht der Fall. Häufig entsteht eine Abfindung erst durch Verhandlung (z. B. Aufhebungsvertrag), über einen Sozialplan oder durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Dieser Rechner hilft dir dabei, eine realistische Brutto-Orientierung zu bekommen und mehrere Szenarien schnell zu vergleichen, damit du Gespräche besser vorbereitet führst.

Die bekannteste Faustformel ist die sogenannte Regelabfindung: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Dieser Wert ist nicht „verbindlich“, sondern ein gängiger Startpunkt in der Praxis. Interessant ist, dass der Faktor 0,5 auch in einer konkreten gesetzlichen Konstellation vorkommt: § 1a KSchG (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung). Damit der Anspruch entsteht, muss der Arbeitgeber das Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben erwähnen – und der Arbeitnehmer lässt die Klagefrist verstreichen. Für diese Konstellation gilt außerdem die Rundung: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Genau das bildet der §1a-Modus in diesem Rechner ab (Faktor 0,5 + Rundung). Für reine Verhandlungs-Orientierungen kannst du die Rundung ausschalten und Monate anteilig berücksichtigen.

Für ein brauchbares Ergebnis ist das richtige Monatsgehalt entscheidend. Gemeint ist das Bruttomonatsentgelt vor Abzügen. Wenn du variable Bestandteile hast (Bonus, Provision, Schichtzulagen), solltest du einen realistischen Durchschnitt verwenden, z. B. den Mittelwert der letzten 12 Monate. Bei Teilzeitwechseln, Elternzeit oder längerer Krankheit kann es sinnvoll sein, die relevanten Zeiträume getrennt zu betrachten, weil „ein Monatsgehalt“ je nach Phase stark schwanken kann.

Warum können Abfindungen stark variieren? Weil sie häufig ein „Preis für Risiko und Aufwand“ sind. Aus Arbeitgebersicht zählt, wie hoch das Risiko ist, dass eine Kündigung vor Gericht scheitert oder wie teuer ein Verfahren wird. Auf Arbeitnehmerseite zählen Verhandlungsposition, Alternativen und Zeitdruck. Typische Einflussfaktoren sind etwa: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Betriebsgröße (Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes), Fehler in der Sozialauswahl, Dokumentationslage, Position/Ersetzbarkeit, Branche sowie Chancen am Arbeitsmarkt. Darum siehst du in der Praxis oft Faktoren zwischen 0,5 und 1,0 – je nach Lage auch darunter oder deutlich darüber.

Steuern sind der zweite große Hebel: Abfindungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei „echten“ Abfindungen als Entschädigung für den Jobverlust typischerweise nicht an, allerdings gibt es Sonderfälle, in denen Zahlungen anders eingeordnet werden können. Häufig wird bei der Steuer die Fünftelregelung nach § 34 EStG relevant, die den Progressionseffekt abmildern kann – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Zusammenballung von Einkünften). Ob und wie stark sie wirkt, hängt stark von deinem übrigen Einkommen und dem Auszahlungszeitpunkt ab. Für eine verbindliche Netto-Prognose brauchst du daher eine individuelle Steuerberechnung.

Auch beim Thema Arbeitslosengeld kann die Ausgestaltung wichtig sein: Ein Aufhebungsvertrag oder eine ungünstige Formulierung kann Sperrzeiten auslösen; bei vorgezogenen Beendigungszeitpunkten können weitere Regeln greifen. Zusätzlich solltest du offene Ansprüche wie Resturlaub, Bonus, Tantieme oder Überstunden separat betrachten – sie sind nicht automatisch „in der Abfindung“ enthalten und können Verhandlungen spürbar beeinflussen.

So nutzt du den Rechner am besten: Trage dein Bruttomonatsgehalt ein, gib Jahre und Monate der Betriebszugehörigkeit an und starte mit dem Faktor 0,5 als konservativem Referenzpunkt. Vergleiche dann die Szenarien 0,75 und 1,0, um einen realistischen Verhandlungskorridor zu sehen. Aktiviere den §1a-Modus nur, wenn diese Konstellation tatsächlich vorliegt. Kopiere anschließend die Ergebnis-Zusammenfassung (Ergebnis kopieren) und nutze sie als Gesprächsgrundlage – oder als Vorbereitung für eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung.

Rechts-/Steuerhinweis: Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

FAQ zum Abfindungsrechner

Gibt es immer einen Anspruch auf Abfindung?

Nein. Häufig ist die Abfindung Verhandlungssache (Aufhebungsvertrag, Vergleich) oder ergibt sich aus einem Sozialplan. Ein klarer gesetzlicher Anspruch kann nur in bestimmten Konstellationen entstehen (z. B. §1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).

Was bedeutet „Regelabfindung 0,5“?

Das ist eine verbreitete Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Sie ist ein Startpunkt in der Praxis – nicht automatisch „dein Anspruch“.

Warum rundet der Rechner im §1a-Modus?

Im §1a-KSchG-Zusammenhang wird eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Der Rechner bildet das im Modus automatisch ab.

Welches Gehalt soll ich eintragen?

Das Bruttomonatsgehalt. Bei variablen Bestandteilen ist ein realistischer Durchschnitt sinnvoll (z. B. letzte 12 Monate). So bekommst du eine bessere Orientierung.

Warum zeigt der Rechner mehrere Faktoren (0,5 / 0,75 / 1,0 / 1,5)?

Weil Abfindungen meist verhandelt werden und die Höhe stark von Risiko, Kündigungsschutz-Lage, Branche und individueller Situation abhängt. Der Vergleich macht den „Hebel Faktor“ sofort sichtbar.

Muss ich auf die Abfindung Steuern zahlen?

In der Regel ja: Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig. Unter Voraussetzungen kann die Fünftelregelung (§34 EStG) den Progressionseffekt abmildern. Für eine sichere Netto-Berechnung ist eine individuelle Steuerprüfung nötig.

Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?

Bei „echten“ Abfindungen als Entschädigung für den Jobverlust typischerweise nicht. In Sonderfällen kann die Einordnung anders sein (z. B. wenn Zahlungen wirtschaftlich eher Arbeitslohn darstellen).

Kann ein Aufhebungsvertrag Probleme beim Arbeitslosengeld machen?

Er kann – je nach Ausgestaltung – Sperrzeiten auslösen. Das ist ein wichtiger Punkt, den man vor der Unterschrift prüfen sollte (ggf. anwaltlich).

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Nein. Es ist eine Brutto-Orientierung, die dir hilft, Größenordnungen zu verstehen und besser zu verhandeln. Für verbindliche Aussagen braucht es den konkreten Fall.

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