Beamtenbesoldung-Rechner

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Beamtenbesoldung-Rechner

Grundgehalt (A/B/W/R) + optional Familienzuschlag – Stand: Januar 2026

Datenstand: — Vereinfachte Orientierung
Hinweis: Besoldung und Zuschläge unterscheiden sich je Dienstherr und Rechtsstand. Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine amtliche Auskunft.

Deine Eingaben

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Hinweis: In B/W gibt es oft keine Stufen (fester Betrag).
100%
Zuschläge Optional

Ergebnis

Live aktualisiert. Alle Beträge brutto, ohne Gewähr.

Grundgehalt (Monat)
Vollzeit:
Familienzuschlag (Monat)
Vollzeit:
Gesamt (vereinfacht)
Jahr:
Grundgehalt (Jahr)
Familienzuschlag (Jahr)
Stundenlohn (optional)
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Details & Rechenweg
  • Auswahl
  • Teilzeitfaktor
  • Tabellenwert Grundgehalt (Vollzeit)
  • Familienzuschlag-Bausteine
  • Datenstand-Hinweis

Beamtenbesoldung verstehen: A/B/W/R, Stufen, Teilzeit & Familienzuschlag

Die Beamtenbesoldung in Deutschland ist kein einheitlicher Tarif, sondern ein System aus Besoldungsordnungen und Tabellen. Je nach Dienstherr (Bund oder Bundesland) können Beträge, Anpassungszeitpunkte und einzelne Zuschläge abweichen. Dieser Rechner liefert dir eine schnelle Orientierung: Er ermittelt ein monatliches Grundgehalt anhand der ausgewählten Besoldungsordnung (A/B/W/R), Besoldungsgruppe und – falls vorgesehen – Stufe. Optional kannst du einen Familienzuschlag hinzufügen. Das Ergebnis wird transparent aufgeschlüsselt (Grundgehalt, Familienzuschlag, Gesamt) und zusätzlich als Jahreswerte (×12) dargestellt.

Besoldungsordnung A betrifft den klassischen Laufbahnbereich (z. B. Verwaltung, Polizei, Justiz, Schule) und ist in Gruppen wie A3 bis A16 gegliedert. Hier gibt es meist Stufen, die mit wachsender Erfahrung ansteigen. Besoldungsordnung B (B1 bis B11) steht häufig für herausgehobene Führungsfunktionen; in vielen Tabellen sind das feste Monatsbeträge ohne Stufen. Besoldungsordnung W (W1 bis W3) gilt überwiegend für Professorinnen und Professoren; auch hier sind Grundbeträge typischerweise fest oder folgen eigenen Regelungen. Besoldungsordnung R (R1 bis R10) wird vor allem im richterlichen Bereich verwendet und arbeitet ebenfalls oft mit Stufen.

Teilzeitumrechnung: Das Grundgehalt wird über einen Teilzeitfaktor umgerechnet. Wenn du z. B. 80 % arbeitest, wird das Vollzeit-Grundgehalt mit 0,80 multipliziert. Für einen optionalen Stundenlohn wird der Monatswert durch die durchschnittlichen Monatsstunden geteilt (Wochenstunden × 52 / 12). Das ist eine mathematische Näherung.

Familienzuschlag: Die echten Regelungen sind komplex. In diesem Rechner wird der Familienzuschlag daher bewusst vereinfacht modelliert: Du wählst eine neutral formulierte Anspruchsvariante, gibst die Kinderanzahl an und kannst optional einen erhöhten Satz ab dem 3. Kind aktivieren, sofern im Datensatz hinterlegt.

Transparenz & Grenzen: Dieser Rechner ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Angaben sind die offiziellen Besoldungstabellen, Rechtsvorschriften und ggf. deine Personalstelle maßgeblich.

FAQ

Kurze Antworten auf häufige Fragen rund um Besoldung und Familienzuschlag.
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