Einkommensteuer-Vorauszahlung Rechner 2026 (Selbständige)
Plane deine Vorauszahlungen (Quartale + monatliche Rücklage) mit einem verständlichen Breakdown – komplett lokal im Browser.
Eingaben Live-Berechnung
Ergebnis
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Erklärung & FAQ
Erklärung & Praxis-Tipps
Wozu dieser Rechner? Als Selbständige:r zahlst du Einkommensteuer oft nicht monatlich über die Lohnabrechnung, sondern per Vorauszahlung. Das Finanzamt verteilt die voraussichtliche Jahressteuer in der Regel auf vier gleiche Raten. Die üblichen Stichtage sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wenn ein Termin auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Werktag. Der Rechner hilft dir, die Größenordnung früh zu planen, damit Liquidität und private Entnahmen nicht plötzlich kollidieren. Er ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung, ist aber ein sehr guter „Planungs-Kompass“.
So rechnest du richtig: Trage zuerst deinen erwarteten Jahresgewinn ein (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Optional kannst du weitere Einkünfte ergänzen, etwa aus Vermietung oder einem Nebenjob. Danach kommen die Abzüge: Hier kannst du eine Summe für Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden) sowie außergewöhnliche Belastungen eintragen. Aus diesen Eingaben bildet der Rechner ein vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen (zvE). Dieses zvE ist bewusst „praktisch“ gehalten – in der Realität können noch viele weitere Faktoren wirken. Das zvE wird nie negativ: Falls deine Abzüge höher sind als deine Einkünfte, wird für die Schätzung mit 0 € gerechnet, weil man auf „minus Einkommen“ keine Einkommensteuer zahlt.
Wie wird die Steuer berechnet? Auf das zvE wird der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG (Grundtabelle) angewendet. Wenn du „verheiratet/zusammen veranlagt“ auswählst, nutzt der Rechner das Splittingverfahren: Das zvE wird halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Zusätzlich kann der Rechner (optional) Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbeziehen. Kirchensteuer ist abhängig vom Bundesland meist 8 % oder 9 % der Einkommensteuer; wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist, wähle „keine“.
Was du aus dem Ergebnis mitnehmen solltest: Du bekommst eine geschätzte Jahressteuer (ESt + ggf. Soli + ggf. KiSt) sowie eine Quartalsrate (Jahressteuer ÷ 4). Damit die Quartalstermine nicht „auf einen Schlag“ die Liquidität blockieren, zeigt dir der Rechner zusätzlich eine monatliche Sparrate – das ist der Betrag, den du monatlich zurücklegen könntest, um die nächste Quartalszahlung entspannt zu zahlen. Trage bei Bedarf „bereits gezahlt“ ein (z. B. Lohnsteuer aus einem Nebenjob), dann siehst du nur den Restbetrag. Bonus: Der Rechner zeigt dir Durchschnitts- und Grenzsteuersatz, damit du erkennst, wie stark jeder zusätzliche Gewinn-Euro deine Steuerlast erhöht.
Realität vs. Rechner: Deine echten Vorauszahlungen kommen per Bescheid und orientieren sich häufig an der letzten Steuerveranlagung. Wenn du deutliche Veränderungen erwartest (Auftragseinbruch, Elternzeit, große Investition oder ein sehr gutes Jahr), kannst du beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen. Für Neugründer gilt: Oft wird erst nach der ersten Erklärung sauber festgesetzt; bis dahin sind Schätzungen und Anpassungen normal. Pro-Tipp: Arbeite mit einem kleinen Puffer (Sicherheitsaufschlag) und einer Reserve. Und nicht vergessen: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben planst du separat.
1) Warum ist das nur eine Schätzung?
Weil reale Bescheide viele Details berücksichtigen: Freibeträge, Verlustvorträge, Progressionsvorbehalt, Sonderfälle und individuelle Pauschalen. Der Rechner setzt auf Transparenz statt Vollständigkeit.
2) Zählt Umsatz oder Gewinn?
Für die Einkommensteuer zählt der Gewinn. Umsatz ist nur die Einnahmenseite – entscheidend sind Einnahmen minus Betriebsausgaben.
3) Ab wann werden Vorauszahlungen festgesetzt?
Vorauszahlungen werden oft nur festgesetzt, wenn Mindestbeträge erreicht werden (häufig: mindestens 400 € pro Jahr und 100 € je Termin). Darunter kann es bei einer Nachzahlung bleiben.
4) Was, wenn mein Gewinn stark schwankt?
Plane mit Puffer, rechne regelmäßig neu und beantrage bei deutlichen Abweichungen eine Anpassung der Vorauszahlungen. So vermeidest du große Nachzahlungen.
5) Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Nur bei höherer Einkommensteuer. Es gibt eine Freigrenze und eine Milderungszone – viele zahlen 0 € Soli.
6) Kirchensteuer – wie wähle ich richtig?
Nur kirchensteuerpflichtige Personen zahlen sie. In den meisten Bundesländern sind es 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Einkommensteuer.
7) Ich habe schon Lohnsteuer gezahlt – was dann?
Trage sie als „bereits gezahlt“ ein. Der Rechner zieht sie ab und zeigt dir, was als Vorauszahlung noch übrig bleibt.
8) Berücksichtigt der Rechner Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer?
Nein. Der Fokus liegt auf Einkommensteuer (plus Soli/Kirchensteuer). Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben musst du separat planen.
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