Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftsteuer-Rechner (vorsichtige Schätzung)

Ein Rechner für schnelle Szenarien: Freibeträge, Steuerklasse, Tarifstufe – alles lokal im Browser, ohne Datenspeicherung.

🔒 100% lokal • Stand: Jan 2026

Deine Angaben

Tipp: 350000 oder 350.000 (Komma für Cent ist ok).
Vereinfachung: alles zusammen (z. B. Darlehen, Bestattung, sonstige Kosten).
Der Rechner leitet daraus Steuerklasse & Freibetrag ab (du kannst Steuerklasse optional überschreiben).
Vorsicht: als Näherung gedacht (Additionsprinzip). Lass 0, wenn unsicher.
Härteausgleich (glättet Tarifgrenzen)
Vereinfachte Anwendung nach § 19 Abs. 3 ErbStG.
Versorgungsfreibetrag berücksichtigen
Nur sinnvoll bei Ehegatte/Lebenspartner oder Kind (vereinfacht).
Steuerklasse manuell überschreiben
Standard ist automatisch aus dem Verwandtschaftsgrad.

Ergebnis

0 €
Steuerklasse • Tarifstufe
Steuerquote: 0%
(bezogen auf Netto-Erwerb)
0%
Hinweis: Der Rechner ist eine vereinfachte Schätzung. Bei Sonderfällen (Immobilienbewertung, Familienheim, Betriebsvermögen, Auslandsbezug) können echte Werte abweichen.
Netto-Erwerb (vereinfacht)
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Persönlicher Freibetrag
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Versorgungsfreibetrag (optional)
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Steuerpflichtig (aktuell)
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Vorerwerb (10 Jahre, Input)
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Tarifsatz (aktuelle Stufe)

Erklärung & FAQ

Dieser Erbschaftsteuer-Rechner liefert eine vorsichtige, vereinfachte Schätzung der möglichen Erbschaftsteuer in Deutschland – gedacht für einen einzelnen Erwerber (eine Person). Er ersetzt keine Steuerberatung und kann Sonderregeln nicht vollständig abbilden. Bei Immobilien (Bewertung), Betriebsvermögen, Auslandsbezug, Pflichtteilen, Nießbrauch, Vermächtnissen, Auflagen oder mehreren Erben können die tatsächlichen Werte deutlich abweichen. Nutze das Ergebnis deshalb als Orientierung für Größenordnungen und Szenario-Vergleiche (Stand: Januar 2026, ohne Gewähr).

So rechnet das Tool: Aus dem Nachlasswert wird zunächst ein „Netto-Erwerb“ gebildet, indem du typische abzugsfähige Positionen wie Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Darlehen), Bestattungskosten oder sonstige Kosten abziehst. Danach zieht der Rechner den persönlichen Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad ab (z. B. Ehegatte/Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern im Erbfall 100.000 €, viele andere Personen 20.000 €). Diese Werte orientieren sich an § 16 ErbStG. Der verbleibende Betrag ist der (vereinfachte) steuerpflichtige Erwerb.

Optional kannst du den besonderen Versorgungsfreibetrag berücksichtigen (§ 17 ErbStG). Für Ehegatten/Lebenspartner sind das grundsätzlich 256.000 €. Für Kinder gibt es eine Altersstaffel (bis 5 Jahre 52.000 €, bis 10 Jahre 41.000 €, bis 15 Jahre 30.700 €, bis 20 Jahre 20.500 €, bis 27 Jahre 10.300 €). Wichtig: In der Praxis wird dieser Freibetrag um bestimmte nicht steuerpflichtige Versorgungsbezüge (z. B. Witwen- oder Waisenrenten) gekürzt. Diese Kürzung bildet der Rechner nicht ab – nutze die Option daher konservativ oder lass sie aus, wenn Versorgungsbezüge zu erwarten sind.

Auf den steuerpflichtigen Erwerb wendet der Rechner den Steuertarif nach Steuerklasse I, II oder III an (Prozentsätze nach § 19 ErbStG). Der Tarif ist ein Stufentarif: Je nach Höhe gilt ein Prozentsatz für die gesamte Bemessungsgrundlage. Damit es an Wertgrenzen nicht zu sprunghaften Effekten kommt, kannst du den Härteausgleich aktivieren (vereinfachte Anwendung von § 19 Abs. 3 ErbStG).

Vorerwerbe innerhalb von 10 Jahren: Wenn du frühere Erwerbe/Schenkungen einträgst, nutzt der Rechner eine pragmatische Näherung nach dem Additionsprinzip: Steuer auf „Vorerwerb + aktueller steuerpflichtiger Erwerb“ minus Steuer auf den Vorerwerb. Damit das passt, sollte der Vorerwerb als bereits steuerpflichtiger Betrag (nach damaligen Freibeträgen) verstanden werden. Bewertungsstichtage, Steuerbefreiungen und bereits gezahlte Steuer können im Einzelfall abweichen.

Tipps für realistische Eingaben: Werte eher konservativ, runde nicht zu kleinlich, und setze Schulden/Kosten nur an, wenn du sie plausibel belegen kannst. Rechne bei Unsicherheit zwei Varianten (optimistisch/konservativ) und nutze die Differenz als Puffer. Der Rechner rundet Ergebnisse auf volle Euro und zeigt die wichtigsten Zwischenschritte transparent an.

Datenschutz: Alle Eingaben bleiben in deinem Browser. Es werden keine Daten an einen Server übertragen und es wird nichts gespeichert.

FAQ

  1. Warum ist das Ergebnis nur eine Schätzung? Weil Bewertungen und Sonderbefreiungen (Familienheim, Betriebsvermögen, Auslandsfälle) das Resultat stark verändern können.
  2. Welche Werte nutzt der Rechner? Freibeträge nach § 16 ErbStG, Steuersätze nach § 19 ErbStG; optional Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG.
  3. Was ist mit dem Familienheim? Unter Bedingungen kann es steuerfrei sein (Selbstnutzung und Fristen). Diese Befreiung ist hier nicht eingerechnet.
  4. Ich erbe nur einen Anteil – was dann? Rechne mit deinem Anteil am Nachlasswert und ziehe nur die anteiligen Schulden/Kosten ab.
  5. Mehrere Erben – wie gehe ich vor? Freibeträge und Tarife gelten pro Person. Teile den Nachlass grob auf und rechne je Person separat.
  6. Warum gibt es drei Steuerklassen? Sie hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und haben nichts mit den Lohnsteuerklassen der Einkommensteuer zu tun.
  7. Welche Steuerklasse wählt der Rechner? Die Auswahl erfolgt über den Verwandtschaftsgrad; du kannst die Steuerklasse bei Bedarf manuell überschreiben.
  8. Kann ich Freibeträge mehrfach nutzen? Bei Schenkungen können Freibeträge nach 10 Jahren wieder verfügbar sein. Die Details hängen vom Ablauf ab.
  9. Warum ist die Steuer manchmal sprunghaft? Wegen des Stufentarifs. Der Härteausgleich kann Sprünge dämpfen, bildet aber nicht jede Konstellation exakt ab.
  10. Was mache ich mit dem Ergebnis? Nutze es für Szenario-Vergleiche, Budgetplanung und als Vorbereitung für Beratung oder die Meldung beim Finanzamt.
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