Kündigungsfrist-Rechner

Kündigungsfrist-Rechner

Berechne die gesetzliche Standard-Kündigungsfrist (Arbeitsrecht) inkl. Probezeit & Arbeitgeber-Staffelung – plus Wunschtermin-Check (Rückwärtsrechnung).

Deine Angaben

Hinweis: Das Tool bildet die gesetzlichen Standardregeln ab. Arbeits-/Tarifvertrag oder Sonderfälle können abweichen. Bitte immer gegenprüfen.

Ergebnis

Gesetzliche Standard-Kündigungsfrist (nach Auswahl)
Trage Zugang + Startdatum ein und klicke „Jetzt berechnen“.
Frühestmöglicher Beendigungstermin
Der Termin richtet sich nach Frist + zulässigem Stichtag.
Mini-Check: Optionalen Wunschtermin setzen, um den letztmöglichen Zugangstag zu sehen.
Zugang
Fristablauf
Ende

So funktioniert der Kündigungsfrist-Rechner (Arbeitsrecht)

Dieser Rechner hilft dir, die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse grob abzuschätzen und den frühestmöglichen Beendigungstermin zu finden. Du gibst das Startdatum des Arbeitsverhältnisses (für die Betriebszugehörigkeit), das Datum des Zugangs der Kündigung (wichtig: „Zugang“ = Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten, nicht das Absendedatum) und die Kündigungsart ein: Arbeitnehmer kündigt oder Arbeitgeber kündigt. Optional kannst du einen Wunschtermin setzen – dann zeigt dir das Tool, bis wann die Kündigung spätestens zugehen muss.

Was der Rechner berücksichtigt

  • Probezeit: Während einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) gilt typischerweise eine Frist von 2 Wochen – ohne festen Termin „zum 15.“ oder „zum Monatsende“.
  • Grundfrist: Außerhalb der Probezeit gilt für Arbeitnehmer in der Regel „4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende“.
  • Arbeitgeberfristen: Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit (Staffelung in Monaten zum Monatsende). Der Rechner nutzt dafür die gängige Stufenlogik (ab 2/5/8/10/12/15/20 Jahren).

Wie die Berechnung funktioniert (verständliche Logik)

1) Zugang zählt, nicht Versand: Die Frist läuft ab dem Tag nach dem Zugang an. Wenn du also am 03.03. kündigst, beginnt die Frist am 04.03.
2) „4 Wochen“ ist nicht „1 Monat“: Vier Wochen sind 28 Tage. Deshalb kann es sein, dass eine Kündigung zum Monatsende bei 31-Tage-Monaten bis zum 3. des Monats zugehen muss, bei 30-Tage-Monaten bis zum 2.
3) Monatsfristen beim Arbeitgeber: Bei „1/2/3 … Monate zum Monatsende“ ermittelt der Rechner zuerst das Fristende (Monatsfrist) und setzt danach den nächstzulässigen Stichtag (Monatsende) als Beendigungsdatum.

Mehrwert-Tipps (die viele übersehen)

Plane Puffer ein: Postlaufzeiten, Feiertage und Einwurfzeiten können beim „Zugang“ entscheidend sein. Der Rechner rechnet konservativ mit dem eingegebenen Zugangstag – deine Praxis sollte immer etwas früher liegen. Vertrag & Tarif gehen vor: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können abweichen (länger oder in seltenen Fällen kürzer). Nutze den Rechner als Startpunkt und vergleiche danach mit deinen Unterlagen. Sonderfälle: Schwerbehinderung, Elternzeit, Schwangerschaft, Insolvenz oder befristete Verträge können zusätzliche Regeln auslösen. Wenn du in so einem Fall bist, hol dir fachkundige Beratung.

Wunschtermin-Modus (Rückwärts rechnen)

Wenn du schon weißt, zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis enden soll, aktiviere den Wunschtermin. Der Rechner prüft, ob der Termin zu deiner gewählten Fristlogik passt (Probezeit = taggenau, Grundfrist = 15. oder Monatsende, Arbeitgeber-Monatsfristen = Monatsende). Danach zeigt er dir den letztmöglichen Zugangstag, an dem die Kündigung spätestens beim Empfänger sein muss. Das ist besonders praktisch, wenn du einen Jobwechsel planst oder Urlaubstage sauber einbauen möchtest.

FAQ

1) Warum fragt der Rechner nach „Zugang“?

Weil eine Kündigung erst wirksam wird, wenn sie beim Empfänger angekommen ist oder ankommt und zur Kenntnis genommen werden kann (z. B. Briefkasten). Das Absendedatum kann mehrere Tage danebenliegen.

2) Kann ich „zum 1.“ kündigen?

Im Arbeitsrecht endet ein Arbeitsverhältnis bei „zum Monatsende“ faktisch am letzten Tag des Monats. „Zum 1.“ ist meist nur umgangssprachlich gemeint (nämlich: nach dem Monatsende). Der Rechner zeigt dir das korrekte Enddatum.

3) Was ist, wenn mein Wunschtermin kein 15. oder Monatsende ist?

Dann ist er nach der Grundfrist meist nicht als Kündigungstermin zulässig. Der Rechner markiert das als Hinweis und gibt dir den nächstmöglichen gültigen Termin aus.

4) Gilt die Staffelung der Arbeitgeberfristen immer automatisch?

Nur, wenn keine wirksame abweichende Regelung greift. Tarifverträge dürfen abweichen. Arbeitsverträge dürfen Fristen meist verlängern, aber nicht in jedem Detail verkürzen. Prüfe immer deine Vertragsklauseln.

5) Zählt die Probezeit immer 6 Monate?

Rechtlich darf eine Probezeit bis zu 6 Monaten vereinbart werden. Manche Verträge nennen kürzere Probezeiten. Der Rechner fragt daher gezielt, ob du dich (noch) in der Probezeit befindest.

6) Was, wenn ich die Frist falsch berechne?

Oft verschiebt sich dann „nur“ der Beendigungszeitpunkt auf den nächstmöglichen Termin. Trotzdem kann das finanziell und organisatorisch relevant sein. Deshalb: im Zweifel früher zustellen und Empfang dokumentieren.

7) Ist das hier Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner ist ein hilfreiches Tool für eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streit, Sonderfällen oder unklaren Vertragsregelungen solltest du professionellen Rat einholen.

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