Arbeitgeber-Minijob Kostenrechner
Berechne deine Gesamtkosten als Arbeitgeber (Monat & Jahr) inkl. Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale – mit sauberem Breakdown, Warnungen zur Minijob-Grenze und optionalen Kosten pro Stunde.
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Erklärung & FAQ zum Arbeitgeber-Minijob-Kostenrechner
Dieser Arbeitgeber-Minijob-Kostenrechner zeigt dir in Sekunden, was ein Minijob dich als Arbeitgeber monatlich und jährlich wirklich kostet – inklusive der wichtigsten Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Du gibst den monatlichen Bruttoverdienst ein (bis zur aktuellen Minijob-Grenze) und wählst, ob es ein gewerblicher Minijob oder ein Minijob im Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren) ist. Optional kannst du angeben, ob die beschäftigte Person gesetzlich krankenversichert ist, und eine realistische Schätzung für die Unfallversicherung hinterlegen.
Warum ist das wichtig? Viele unterschätzen Minijob-Kosten, weil sie nur den Bruttolohn betrachten. In der Praxis kommen je nach Beschäftigungsart mehrere Prozentpunkte an Abgaben dazu. Bei gewerblichen Minijobs fallen typischerweise Pauschalbeiträge von 13 % (Krankenversicherung) und 15 % (Rentenversicherung) an; im Privathaushalt sind die Pauschalbeiträge geringer (je 5 %). Zusätzlich werden Umlagen (U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage erhoben. Die Unfallversicherung zahlst du separat an den zuständigen Unfallversicherungsträger – deshalb ist sie hier als frei editierbare Schätzung umgesetzt.
So nutzt du den Rechner optimal:
- Trage den Bruttoverdienst pro Monat ein. Wenn du stattdessen mit Stunden planst, fülle „Stunden pro Monat“ aus – dann zeigt der Rechner auch die Kosten pro Stunde.
- Wähle die Beschäftigungsart: Gewerbe oder Privathaushalt.
- Setze „GKV“, wenn die Person gesetzlich krankenversichert ist – nur dann fällt der pauschale KV-Beitrag an. (Bei privater Krankenversicherung oder Familienversicherung kann der KV-Pauschalbeitrag entfallen.)
- Entscheide dich für „Pauschsteuer 2 %“, wenn du den Minijob pauschal über die Minijob-Zentrale versteuern willst. Bei individueller Lohnsteuer sind die tatsächlichen Steuern abhängig von Steuerklasse, Freibeträgen, Kirchensteuerpflicht und weiteren Jobs – das kann ein Online-Rechner ohne Personaldaten nicht seriös schätzen.
- Beachte die Warnhinweise nahe der Minijob-Grenze. Schon kleine Schwankungen (Urlaubsgeld, Zuschläge, Nachzahlungen, Einmalzahlungen) können die Grenze sprengen. Dann liegt ggf. kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit ganz anderen Beiträgen.
Planungs-Tipp: Rechne nicht nur monatlich, sondern auch jährlich. Entscheidend ist häufig der durchschnittliche Monatsverdienst im Jahr (Jahresverdienstgrenze). Wenn du saisonal mehr Stunden gibst, kannst du das durch ruhigere Monate ausgleichen – solange der Durchschnitt im Rahmen bleibt. Ebenfalls wichtig: Mehrere Minijobs derselben Person können zusammengerechnet werden; überschreitet die Summe die Grenze, wird mindestens ein Job sozialversicherungspflichtig.
Hinweis zum Datenstand: Die Standard-Sätze sind mit Stand 01.01.2026 vorbelegt (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %, Pauschsteuer 2 %). Gesetzliche Änderungen sind möglich. Für maximale Sicherheit kannst du im Einstellungsbereich die Prozentsätze jederzeit anpassen und so auch Sonderfälle abbilden (z. B. andere Unfallversicherungswerte, individuelle Umlage-Szenarien oder abweichende Steuerwahl).
Was bedeutet „Minijob-Grenze“?
Sind die Arbeitgeberabgaben immer gleich hoch?
Zahlt der Arbeitgeber mehr, wenn der Minijobber rentenversichert ist?
Warum ist „Unfallversicherung“ nicht fest eingerechnet?
Kann ich die Pauschsteuer abwählen?
Ist das eine verbindliche Lohnabrechnung?
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