Minijob-Kostenrechner

Arbeitgeber-Minijob Kostenrechner

Berechne deine Gesamtkosten als Arbeitgeber (Monat & Jahr) inkl. Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale – mit sauberem Breakdown, Warnungen zur Minijob-Grenze und optionalen Kosten pro Stunde.

📌Datenstand: 01.01.2026

Eingaben

GKV (gesetzlich krankenversichert)? Nur dann fällt der pauschale KV-Beitrag an (Gewerbe 13 %, Haushalt 5 %).
⚙️ Erweiterte Einstellungen (Sätze anpassen)
Tipp: Die Unfallversicherung wird separat an die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse gezahlt und ist je nach Branche stark unterschiedlich.
✅ Ergebnis aktualisiert sich automatisch bei jeder Eingabe

Ergebnis

Gesamtkosten / Monat Jahreskosten: – Kosten pro Stunde: –
0%
Abgaben
Anteil der Abgaben an den Gesamtkosten (inkl. Unfallversicherung-Schätzung).
Position
Satz
€/Monat
Bruttolohn
Pauschal-KV
Pauschal-RV
U1 (Krankheit)
U2 (Mutterschaft)
Insolvenzgeldumlage
Pauschsteuer
Unfallversicherung (Schätzung)
Abgaben gesamt
Gib einen Bruttoverdienst ein, um die Kosten zu sehen.
Hinweis: „Individuelle Lohnsteuer“ wird hier bewusst nicht geschätzt (0 €), weil sie personenbezogen ist (Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer, weitere Jobs). Für Planung: Pauschsteuer 2 % ist der typische Standard beim Minijob über die Minijob-Zentrale.

Erklärung & FAQ zum Arbeitgeber-Minijob-Kostenrechner

Dieser Arbeitgeber-Minijob-Kostenrechner zeigt dir in Sekunden, was ein Minijob dich als Arbeitgeber monatlich und jährlich wirklich kostet – inklusive der wichtigsten Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Du gibst den monatlichen Bruttoverdienst ein (bis zur aktuellen Minijob-Grenze) und wählst, ob es ein gewerblicher Minijob oder ein Minijob im Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren) ist. Optional kannst du angeben, ob die beschäftigte Person gesetzlich krankenversichert ist, und eine realistische Schätzung für die Unfallversicherung hinterlegen.

Warum ist das wichtig? Viele unterschätzen Minijob-Kosten, weil sie nur den Bruttolohn betrachten. In der Praxis kommen je nach Beschäftigungsart mehrere Prozentpunkte an Abgaben dazu. Bei gewerblichen Minijobs fallen typischerweise Pauschalbeiträge von 13 % (Krankenversicherung) und 15 % (Rentenversicherung) an; im Privathaushalt sind die Pauschalbeiträge geringer (je 5 %). Zusätzlich werden Umlagen (U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage erhoben. Die Unfallversicherung zahlst du separat an den zuständigen Unfallversicherungsträger – deshalb ist sie hier als frei editierbare Schätzung umgesetzt.

So nutzt du den Rechner optimal:

  1. Trage den Bruttoverdienst pro Monat ein. Wenn du stattdessen mit Stunden planst, fülle „Stunden pro Monat“ aus – dann zeigt der Rechner auch die Kosten pro Stunde.
  2. Wähle die Beschäftigungsart: Gewerbe oder Privathaushalt.
  3. Setze „GKV“, wenn die Person gesetzlich krankenversichert ist – nur dann fällt der pauschale KV-Beitrag an. (Bei privater Krankenversicherung oder Familienversicherung kann der KV-Pauschalbeitrag entfallen.)
  4. Entscheide dich für „Pauschsteuer 2 %“, wenn du den Minijob pauschal über die Minijob-Zentrale versteuern willst. Bei individueller Lohnsteuer sind die tatsächlichen Steuern abhängig von Steuerklasse, Freibeträgen, Kirchensteuerpflicht und weiteren Jobs – das kann ein Online-Rechner ohne Personaldaten nicht seriös schätzen.
  5. Beachte die Warnhinweise nahe der Minijob-Grenze. Schon kleine Schwankungen (Urlaubsgeld, Zuschläge, Nachzahlungen, Einmalzahlungen) können die Grenze sprengen. Dann liegt ggf. kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit ganz anderen Beiträgen.

Planungs-Tipp: Rechne nicht nur monatlich, sondern auch jährlich. Entscheidend ist häufig der durchschnittliche Monatsverdienst im Jahr (Jahresverdienstgrenze). Wenn du saisonal mehr Stunden gibst, kannst du das durch ruhigere Monate ausgleichen – solange der Durchschnitt im Rahmen bleibt. Ebenfalls wichtig: Mehrere Minijobs derselben Person können zusammengerechnet werden; überschreitet die Summe die Grenze, wird mindestens ein Job sozialversicherungspflichtig.

Hinweis zum Datenstand: Die Standard-Sätze sind mit Stand 01.01.2026 vorbelegt (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %, Pauschsteuer 2 %). Gesetzliche Änderungen sind möglich. Für maximale Sicherheit kannst du im Einstellungsbereich die Prozentsätze jederzeit anpassen und so auch Sonderfälle abbilden (z. B. andere Unfallversicherungswerte, individuelle Umlage-Szenarien oder abweichende Steuerwahl).

Was bedeutet „Minijob-Grenze“?
Das ist der maximale durchschnittliche Monatsverdienst, bis zu dem eine Beschäftigung als Minijob gilt. Liegt der Verdienst dauerhaft darüber, wird die Beschäftigung in der Regel sozialversicherungspflichtig.
Sind die Arbeitgeberabgaben immer gleich hoch?
Nein. Im Privathaushalt sind die Pauschalbeiträge geringer. Außerdem hängt der KV-Pauschalbeitrag davon ab, ob die Person gesetzlich krankenversichert ist. Die Unfallversicherung ist immer individuell.
Zahlt der Arbeitgeber mehr, wenn der Minijobber rentenversichert ist?
Nein. Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bleibt gleich. Nur der Arbeitnehmer stockt ggf. seinen Anteil auf, wenn er rentenversicherungspflichtig bleibt (oder er lässt sich befreien).
Warum ist „Unfallversicherung“ nicht fest eingerechnet?
Weil sie nicht über die Minijob-Zentrale abgeführt wird und je nach Branche/Unfallkasse stark variiert. Der Rechner bietet deshalb ein frei editierbares Feld, damit du realistische Werte hinterlegen kannst.
Kann ich die Pauschsteuer abwählen?
Ja. Manche Arbeitgeber führen die Steuer individuell ans Finanzamt ab. Dann sind die Steuern personenbezogen; der Rechner setzt sie bewusst auf 0 € und zeigt einen Hinweis, damit du nicht mit Fantasiewerten planst.
Ist das eine verbindliche Lohnabrechnung?
Nein. Der Rechner ist eine Planungshilfe. Für die Abrechnung gelten die Vorgaben der Minijob-Zentrale, der Finanzverwaltung und ggf. deines Steuerbüros.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Beratung und keine Entgeltabrechnung.
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