Reverse-Charge-Rechner

Reverse-Charge-Rechner (USt) – schnell prüfen, richtig rechnen

Reverse Charge bedeutet: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Das ist typisch bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen (EU/Import), bestimmten Bauleistungen, Schrott/Metall, oder wenn ausländische Unternehmer in Deutschland Leistungen erbringen. Dieser Rechner hilft dir, Netto/Brutto, die USt-Schuld und – falls vorsteuerabzugsberechtigt – die Vorsteuer auf einen Blick zu erfassen.

Mehrwert
RC-Check
USt + Vorsteuer

1) Eingaben

Pro-Tipp: Reverse Charge heißt oft: Netto-Rechnung + Hinweis “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. Die USt wird dann im eigenen USt-Voranmeldungs-/Buchhaltungssystem berechnet.

2) Ergebnis

USt (vom Empfänger geschuldet)
Brutto “rechnerisch”
Vorsteuer (falls abziehbar)
Effektive Belastung

So liest du das Ergebnis: Bei Reverse Charge zahlst du an den Lieferanten/Leister meist nur den Netto-Betrag. Gleichzeitig meldest du die Umsatzsteuer (USt) im eigenen System an. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du die gleiche Summe als Vorsteuer ziehen – die effektive Belastung ist dann häufig 0 € (Liquidität/Timing kann trotzdem relevant sein).

Netto:
Satz:
Vorsteuerabzug:
Szenario:
Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er zeigt Rechenwerte und Logik – die tatsächliche RC-Anwendbarkeit hängt von Leistungsart, Ort der Leistung und Status (B2B/B2C) ab.

FAQ & Erklärung (Reverse Charge)

Was ist Reverse Charge in einfachen Worten?

Reverse Charge (= Umkehr der Steuerschuldnerschaft) heißt: Nicht der Verkäufer/Leister führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Käufer/Empfänger. Auf der Rechnung steht meist nur der Netto-Betrag, plus Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Wann kommt Reverse Charge typischerweise vor?

Häufig bei EU-B2B-Dienstleistungen, bestimmten inländischen Branchenfällen (z.B. Bauleistungen), und wenn ausländische Unternehmen in Deutschland steuerpflichtige Leistungen erbringen. Auch bei bestimmten Lieferungen wie Schrott/Metallen kann es Sonderregeln geben.

Warum zeigt der Rechner ein “Brutto rechnerisch” an?

Auch wenn du dem Leistungserbringer nur netto bezahlst, musst du die Umsatzsteuer im eigenen System berechnen. “Brutto rechnerisch” ist Netto plus die von dir geschuldete USt – hilfreich für interne Kalkulation, Kostenstellen und Preisvergleiche.

Was bedeutet “Vorsteuerabzug möglich”?

Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (typisch: regulär umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen), kannst du die Reverse-Charge-USt im selben Zeitraum als Vorsteuer geltend machen. Dann ist die effektive Belastung meist 0 €. Bist du nicht berechtigt (z.B. Kleinunternehmer oder steuerfreie Umsätze), bleibt die USt als Kostenfaktor.

Welche Zahl ist für meine Überweisung relevant?

In klassischen Reverse-Charge-Fällen überweist du den Netto-Rechnungsbetrag an den Lieferanten/Leister. Die Umsatzsteuer wird nicht an ihn gezahlt, sondern von dir angemeldet und ggf. (bei Vorsteuerabzug) wieder gezogen.

Was muss auf einer Reverse-Charge-Rechnung stehen?

Üblich sind Netto-Betrag, deine USt-IdNr. (bei EU-B2B), und ein Hinweis wie “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. Die genaue Pflichtangabe hängt vom Fall ab – im Zweifel Vorgaben prüfen (z.B. UStG / Rechnungspflichten).

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