Ratgeber
Scheidungskosten: Was Sie jetzt wissen müssen
Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch eine erhebliche finanzielle
Herausforderung. In Deutschland sind die Kosten für eine Scheidung gesetzlich geregelt, hängen
jedoch massiv vom sogenannten "Verfahrenswert" ab. Viele Paare lassen sich von den hohen Summen
abschrecken, dabei gibt es deutliche Spielräume, die Kosten durch eine kluge Vorbereitung zu senken.
Unser Scheidungskosten-Rechner gibt Ihnen eine fundierte erste Schätzung der Anwalts- und
Gerichtskosten basierend auf Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wie wird der Verfahrenswert (Streitwert) ermittelt?
Der Verfahrenswert ist die Basis für alle weiteren Berechnungen. Er richtet sich
nach dem dreifachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten. Haben Sie Kinder, wird
für jedes Kind ein pauschaler Betrag (meist 250 bis 300 Euro monatlich) vom Nettoeinkommen
abgezogen. Hinzu kommt der Wert für den Versorgungsausgleich (den Rentenausgleich), der
mindestens 1.000 Euro beträgt. Weitere Faktoren wie Vermögen können den Wert ebenfalls erhöhen
(meist mit 5 % des Reinvermögens berücksichtigt). Ein hoher Verfahrenswert führt automatisch zu
höheren Gebührenstufen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Einvernehmlich vs. Streitig: Der Spar-Faktor Nr. 1
Der größte Hebel für die Kostenersparnis ist die **einvernehmliche Scheidung**.
Hierbei herrscht Einigkeit über alle Folgesachen wie Unterhalt, Hausrat und Sorgerecht. Der
entscheidende Vorteil: Es wird nur ein einziger Anwalt benötigt, der den Scheidungsantrag beim
Familiengericht stellt. Der andere Partner stimmt dem Antrag lediglich zu, wofür gesetzlich kein
eigener Anwalt vorgeschrieben ist. Das spart effektiv die Hälfte der Anwaltskosten. Bei einer
streitigen Scheidung müssen beide Partner eigene Anwälte beauftragen und voll bezahlen.
Welche Kosten fallen beim Anwalt genau an?
Die Anwaltsvergütung setzt sich aus mehreren Gebühren zusammen: der
Verfahrensgebühr (für die Einleitung des Verfahrens und die Korrespondenz) und der Terminsgebühr
(für die Vertretung im Scheidungstermin vor Gericht). Hinzu kommen Auslagenpauschalen und die
Mehrwertsteuer von 19 %. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegt der Fokus oft auf der
Minimierung dieser Sätze. Achtung: Anwälte dürfen die Mindestsätze nach RVG nicht
unterschreiten, können aber bei hohem Aufwand eine Stundenhonorarvereinbarung vorschlagen.
Gerichtskosten: Vorkasse ist Pflicht
Im Gegensatz zu vielen anderen zivilrechtlichen Verfahren muss bei der Scheidung
ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden, bevor das Gericht überhaupt tätig wird. Diese Gebühr
wird in der Regel zwischen den Eheleuten geteilt. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach dem
Verfahrenswert und der Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes (GKG). Ohne Zahlung des
Vorschusses wird der Scheidungsantrag dem Partner nicht zugestellt.
Verfahrenskostenhilfe (VKH): Der Staat hilft
Niemand soll an der Scheidung gehindert werden, weil er sie nicht bezahlen kann.
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, können Sie beim
Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise
(per Ratenzahlung) die Kosten für den eigenen Anwalt und das Gericht. Die Prüfung des Antrags
erfolgt sehr genau anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Kostenfalle Rentenausgleich (Versorgungsausgleich)
Der Versorgungsausgleich findet bei jeder Scheidung nach mehr als drei Jahren Ehe
von Amts wegen statt. Er ist oft der Grund, warum eine Scheidung länger dauert und teurer wird.
Paare können den Versorgungsausgleich jedoch durch eine notarielle Vereinbarung oder einen
gerichtlichen Vergleich ausschließen oder modifizieren. Dies ist besonders sinnvoll, wenn beide
Partner ähnliche Rentenanwartschaften haben oder eine private Altersvorsorge bereits anderweitig
geregelt wurde. Dies senkt den Verfahrenswert und damit die Gesamtkosten.
Tipp: Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar
Um die Scheidung vor Gericht so kurz und günstig wie möglich zu halten, empfiehlt
sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar. Hier werden Themen wie Unterhalt,
Zugewinnausgleich und die Aufteilung der Immobilie bereits im Vorfeld verbindlich geklärt. Das
Gericht muss sich dann nur noch um die formelle Scheidung kümmern. Zwar kostet der Notar
ebenfalls Geld, doch diese Kosten sind meist deutlich niedriger als ein jahrelanger Rechtsstreit
über mehrere Instanzen.