⚠️ Keine Kreuzverrechnung möglich!
In Deutschland dürfen Verluste aus Einzelaktien nur mit Gewinnen aus
Einzelaktien verrechnet werden.
Ein Ausgleich mit ETF-Gewinnen ist gesetzlich (noch) ausgeschlossen.
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Anfallende Steuer auf ETF-Gewinn
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Aktien-Verlustvortrag für die Zukunft
Trotz deines Gesamtverlustes musst du Steuern zahlen. Dein Aktienverlust bleibt in einem separaten
Topf bestehen.
Hintergrund: Die Steuerfalle bei Aktienverlusten
Wer an der Börse investiert, muss seine Gewinne versteuern. Doch wer Verluste macht, möchte diese
natürlich mit Gewinnen verrechnen, um die Steuerlast zu senken. In Deutschland gibt es hierbei eine
Besonderheit, die viele Anleger erst bei der Steuererklärung schmerzlich bemerken: Die Trennung der
Verlustverrechnungstöpfe gemäß § 20 Abs. 6 EStG.
Warum darf ich Aktienverluste nicht mit ETFs verrechnen?
Der Gesetzgeber hat für Verluste aus der Veräußerung von Aktien einen speziellen "Aktientopf"
geschaffen. Verluste in diesem Topf dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften
verrechnet werden. ETFs, Investmentfonds, Anleihen oder Zertifikate fallen hingegen in den
"allgemeinen Topf". Das bedeutet: Hast du 5.000 € Verlust mit einer Einzelaktie gemacht, aber
5.000 € Gewinn mit einem MSCI World ETF, wird der ETF-Gewinn trotzdem mit 26,375 %
(Abgeltungsteuer + Soli) besteuert. Dein Aktienverlust wandert ungenutzt in den Verlustvortrag
für das nächste Jahr.
Was ist der "Verlustvortrag"?
Wenn du in einem Jahr Verluste machst, die du nicht mit passenden Gewinnen verrechnen kannst,
verfallen diese nicht. Die Bank (oder das Finanzamt) führt diese Verluste in das nächste Jahr
fort. Dieser "Vortrag" kann dann in der Zukunft mit Gewinnen aus der gleichen Kategorie
verrechnet werden. Ein Aktienverlustvortrag kann also erst dann genutzt werden, wenn du in einem
späteren Jahr wieder Gewinne mit Einzelaktien erzielst.
Gibt es Ausnahmen oder legale Tricks?
Kurz gesagt: Nein, es gibt keinen direkten "Trick", um diese gesetzliche Hürde zu umgehen.
Experten kritisieren diese Regelung seit Jahren als verfassungswidrig, da sie das Prinzip der
Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzt. Es laufen bereits Klagen vor dem
Bundesfinanzhof. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Regelung jedoch aktiv. Anleger
sollten daher genau planen, welche Gewinne und Verluste sie in einem Kalenderjahr realisieren.
Wie wird die Steuer exakt berechnet?
In Deutschland gilt die Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %
auf die Steuer (effektiv also 26,375 %). Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen nochmals 8
% oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Bevor jedoch Steuern fließen, wird dein
Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) von aktuell 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare)
abgezogen. Unser Rechner berücksichtigt all diese Faktoren für eine präzise Prognose.
Was passiert, wenn ich mein Depot wechsle?
Beim Depotübertrag kannst du deine Verlusttöpfe von der alten zur neuen Bank mitnehmen. Dies
muss jedoch explizit beantragt werden. Erfolgt kein Antrag, stellt die Bank zum Jahresende eine
Verlustbescheinigung aus, mit der du die Verluste über deine persönliche
Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen musst.